
© David Sommerfeld
Werder (Havel): Laute Partys im Grünen
Kaum eine Sommernacht ohne wummernde Bässe: Laute nächtliche Partys sind in Werder zum Problem geworden. Die Zahl der Anzeigen hat sich mehr als verdoppelt, 17 sind es nach Rathausangaben in diesem Jahr bereits.
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Werder (Havel) - Es gibt selten ein Wochenende, an dem man nicht durch Musikanlagen am Schlaf gehindert wird, wie es beim jüngsten „Runden Tisch Lärm“ am Dienstagabend hieß – zuletzt beim Mühlenfest am Samstag auf der Insel, dessen Deutschrockkonzert man noch am Glindowsee gehört hat.
Das Problem ist länger bekannt, Beigeordnete Manuela Saß hat deshalb vor zwei Jahren mit dem Runden Tisch ein Gremium geschaffen, in dem sich geplagte Bürger, Veranstalter und das Rathaus über die Situation, die Rechtslage und Handlungsoptionen austauschen. Beim Treffen am Dienstagabend zog sie ein Zwischenfazit: „Die Genehmigungspraxis für Veranstaltungen nach 22 Uhr muss umgestellt werden.“ Für private Feiern wie Hochzeiten, Jubiläen oder Einschulungspartys werde man keine Ausnahmen über diese Zeit hinaus mehr genehmigen. „Man kann trotzdem weiter privat feiern und Musik hören, solange man die Nachbarschaft nicht damit belästigt“, so Saß.
Für die zahlreichen Vereinsfeste wünscht sie sich ein politisches Votum der Stadtverordnetenversammlung. „Die Frage ist, was im öffentlichen Interesse liegt. Wir haben ja sehr viele Vereine in Werder.“ Für die Verwaltungspraxis müsse geklärt werden, wer wann und in welchem Umfang nach 22 Uhr laut feiern darf, so die Beigeordnete. Sie freue sich auf die Diskussion über einen Ausnahmenkatalog in den Fachausschüssen.
Das Landesimmissionsschutzgesetz schützt die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, Musik darf selbst außerhalb dieser Zeiten nicht erheblich stören. Für Ausnahmen gibt es enge Spielräume (siehe Kasten), sie müssen bei den Rathäusern beantragt werden. Vor ungenehmigtem Partylärm könne auch das Rathaus die Bürger nicht schützen, so Saß. Für Betroffene, die sich belästigt fühlen, gebe es die Möglichkeit, selbst zum Nachbarn zu gehen oder aber Ordnungsamt oder Polizei zu verständigen. Die werde seit Kurzem schriftlich über jede Ausnahmegenehmigung des Rathauses informiert. Man habe bereits in Größenordungen Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Landesimmissionsschutzgesetz eingeleitet, sagte Saß.
Peter Kreilinger, eines der Mitglieder des Runden Tischs, hat kein Verständnis, wenn Leute „raus in die Natur zum Feiern gehen, dann aber jedes natürliche Geräusch mit Schalltechnik übertönen und dem ganzen Umfeld ihren Musikgeschmack aufzwingen“. Es sei eine Unsitte, die erst in den vergangenen Jahren eingerissen ist. „Es gibt wunderschöne Säle in Werder dafür“. Das Hauptproblem sieht Kreilinger derweil weniger bei privaten Gartenfeiern und Ortsfesten. Es seien vielmehr "die zwei, drei gastronomische Einrichtungen, die für private Partys und Hochzeiten jedes Wochenende das Catering und die Musikanlage bereitstellen.“ Niemand sei gern die Spaßbremse in solchen Situationen. Es gebe aber gewerberechtliche Möglichkeiten, zu intervenieren, wenn Gastronomen ihre Gäste zu Rechtsverstößen anhalten. Beigeordnete Saß versprach, das zu prüfen.
Anja Spiegel, die als SPD-Stadtverordnete ebenfalls am Runden Tisch vertreten ist, sieht es ähnlich. Unter dem ständigen Spektakel würden die öffentlichen Feste, die das städtische Leben bereichern, leiden. „Es heißt dann nur noch: Schon wieder.“ Ob die Werderaner gemeinsam feiern oder ein paar Leute Radau machen, müsse sich in der Genehmigungspraxis voneinander abheben: „Schon mit Rücksicht auf Leute, die am Wochenende arbeiten müssen und auf Familien mit kleinen Kindern, die auf die Ruhezeiten besonders angewiesen sind.“ Das Thema wird sehr bald die Stadtverordneten beschäftigen. Das Schützenfest am 25. August ist allerdings schon gesetzt.
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