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Potsdam-Mittelmark: Legitimer Wunsch der Anwohner

In der Rathenaustraße wehrt man sich, Ausbau der Nachbarstraße zu bezahlen

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Teltow - Dass die Anwohner der Walther-Rathenau-Straße in Teltow zuzüglich zu den Baukosten ihrer Straße noch die Kosten für die angrenzende Weserstraße tragen sollen, finden nicht nur die Betroffenen ungerecht. Auch die Stadtverordneten sehen das so, weshalb im Bauausschuss am Dienstag einem entsprechenden Antrag von SPD und PDS auch die anderen Fraktionen zustimmten.

Als Gründe für die einseitige Kostenbelastung der Anwohner nannte die Verwaltung bei der Planvorstellung im Februar die ungeklärten Besitzverhältnisse zweier Mietshäuser in der Weserstraße, ebenso die Zuordnung des dort benachbarten Friedhofes zum Außenbereich. Läge der Friedhof im Innenbereich, müsste sich die Friedhofsverwaltung an den Kosten beteiligen. Der Friedhof, den Stadt und Kirche gemeinsam verwalten, war ein Jahr zuvor per Satzungsänderung vom Innenbereich zum Außenbereich erklärt worden. Brisanz erhielt diese Änderung vor allem, weil sie zu einem Zeitpunkt erfolgte, an dem der Straßenausbau bereits absehbar war. Eine Anwohnerinitiative pocht deshalb schon längere Zeit darauf, die Zuordnung wieder rückgängig zu machen. „Dieser Wunsch der Anwohner ist legitim“, verwies Ulrich Langner (CDU) in der Sitzung noch auf weitere Bereiche, die Anlieger einseitig mit Kosten belasten würden, wenn deren Straßen ausgebaut werden. So sollten sich künftig auch angrenzende Dauerkleingärtner am Straßenbau beteiligen, meinte Langner.

Konsens gab es in der Sitzung darüber, dass die Kommune sich anteilig an den Kosten der Weserstraße beteiligt. Denn die Stadt sei zuständig für die Zugänge zum Friedhof, von denen sich einer an der Weserstraße befindet. Der außergewöhnliche Verkehr in der Anliegerstraße sei auch auf diesen Zugang zurück zu führen, weshalb den Anliegern nicht auferlegt werden könne, die Straße allein zu finanzieren. Dieser Sachverhalt sei beim Verabschieden der Innenbereichssatzung nicht beachtet worden, begründen die Fraktionen den erneuten Änderungsantrag. Der soll noch vor Bauende von Rathenau- und Weserstraße verabschiedet werden. Doch den Vorschlag bewertete Bürgermeister Thomas Schmidt als „wenig zielführend“. Statt der Innenbereichssatzung sollte seiner Meinung nach die Erschließungssatzung verändert werden. Für Verwirrung sorgte dann noch die Anregung des Bauamtes, das als geeigneteres Instrument die Entwicklungssatzung für den Flächennutzungsplan in die Diskussion einbrachte. Ungehalten reagierte deshalb der amtierende Ausschuss-Chef Frank Fromm (SPD): „Zielführender wäre es gewesen, hätte uns die Verwaltung schon vorher dazu informiert – wir hätten uns Zeit und viele Diskussionen erspart.“ Vorerst soll nun erst einmal geprüft werden, welche Satzung geändert werden muss, um die Straßenbaukosten gerechter aufzuteilen. Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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