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Potsdam-Mittelmark: Leiser feiern in Werder

Rathaus will mit Richtlinie partywütige Einwohner unter Kontrolle kriegen

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Werder (Havel) - Die Stadt Werder will ihre feierwütigen Einwohner unter Kontrolle bekommen. Eine „Handlungsrichtlinie Lärm“ des Rathauses sieht vor, Ausnahmen vom Landesimmissionsschutzgesetz nicht mehr ohne Weiteres zu genehmigen. Das Gesetz schützt die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, Musik darf selbst außerhalb dieser Zeiten nicht erheblich stören. Für Abweichungen gibt es enge Spielräume, sie müssen bei den Rathäusern beantragt werden.

Die Richtlinie sieht vor, Dorffeste in den Ortsteilen nur noch einmal im Jahr zu genehmigen. Allerdings wird ein Unterschied zwischen Traditionsfesten, Volksfesten und Brauchtumsfesten gemacht. Unterm Strich sind demnach also drei Feste pro Ortsteil möglich. So werden zum Beispiel in Werder das Blütenfest und das Mühlenfest möglich bleiben. Für derartige Feste sollen der Richtlinie zufolge Ausnahmegenehmigungen bis spätestens 0 Uhr möglich sein.

Auch Vereine sollen nur noch jeweils einmal jährlich lauter werden dürfen, hier soll spätestens um 22 Uhr der Vorhang fallen. Sie müssen für ihre Partys ein öffentliches Interesse nachweisen, das Rathaus will dann nach eigenem Ermessen entscheiden. Als Beispiele für ein solches Interesse werden Karnevalsfeiern oder das Weihnachtsbaumverbrennen des Feuerwehrfördervereins genannt. Für interne Vereinsfeiern will das Rathaus keine Ausnahmen mehr zulassen. Auch für private Feiern soll in der Blütenstadt das Landesimmissionsschutzgesetz in voller Härte greifen.

Gastronomen und andere Gewerbetreibende dürfen der Richtlinie zufolge künftig einmal jährlich bei ihren Partys bis maximal 22 Uhr lauter werden, solange sie öffentlich sind. Die Unternehmer müssen, anders als Vereine und Ortsteile, eine Gebühr dafür entrichten. Findet zeitnah im gleichen „Lärmkreis“ ein anderes Fest statt, wird die Ausnahme versagt.

Eine Extrabehandlung soll es für die Kneipennacht geben, die in Werder zweimal jährlich stattfindet. Da mehrere Unternehmer profitieren und der Tourismus angekurbelt wird, will die Stadt hier besonders kulant sein. Zwar müssen die Veranstalter auch hier eine Gebühr zahlen, dürfen aber bis 2 Uhr lauter sein.

Die Richtlinie wurde in der Sozialausschusssitzung am Dienstagabend vorgestellt. Ausschussmitglieder zeigten sich besorgt, dass damit erfolgreiche Feste kaputt gemacht werden. Notorische Beschwerden von Einzelpersonen würden womöglich überbewertet, wie es hieß. „Bei Lärm handelt es sich doch nur um störende Geräusche“, versuchte Lothar Boreck (CDU) eine Definition. Für den einen sei das ein Sinfonieorchester, für den anderen die Stones. Ausschusschef Gerhard Opitz (CDU) erklärte: „Lärm ist auch eine Frage der Toleranz.“

Fachbereichsleiterin Ulrike Paniccia sagte, das Rathaus wolle von den Stadtverordneten wissen, wie man mit Ausnahmeanträgen verfahren soll. Die Zahl der Beschwerden habe stark zugenommen, besonders Privatpartys seien ein Problem. Andere Feiern sollten auch künftig „bis zu einer bestimmten Uhrzeit“ abgesichert sein. Die Richtlinie soll am Donnerstag in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden. Henry Klix

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