Potsdam-Mittelmark: Liebesdienste im reinen Wohngebiet
In Teltow-Seehof entsteht das „Castello de Roma“ – was immer das ist
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Teltow - Die erste Reaktion ist verklemmtes Gekicher bis schallendes Gelächter: In Teltow soll ein Bordell eröffnet werden. Nur bei den Seehofern fällt die Heiterkeit etwas weniger lustvoll aus, denn ihr Ortsteil ist Ziel des Plans. Nicht wenige vermuten, dass die geografische Lage an der Lichterfelder Allee, etwa 200 Meter von der Stadtgrenze zu Berlin, für die Wahl des Etablissements entscheidend war.
Jahrelang hat das Haus mit der Nummer 86 leer gestanden, es verfiel zusehends. Schon in früheren Jahren hieß der düstere Bau bei Kindern das „Spukhaus“. Dass der Schandfleck endlich aufpoliert wird, sollte eigentlich Grund zur Freude sein. Aber nachdem Ende letzten Jahres Gerüste um das Haus aufgestellt wurden, kursierten die ersten Gerüchte, dass der Dreigeschosser zum Freudenhaus ausgebaut werden soll. Als das Gerücht ins Rathaus drang, begannen ersten Nachforschungen. Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) sagte den PNN gestern auf Anfrage: „Bislang hieß es, dass Objekt werde instandgesetzt.“ Im Gewerbeamt sei bereits am 30. September 2007 eine Gewerbeanzeige zwecks Erlaubnis zur Führung einer Pension mit Gaststätte eingegangen. Vorläufig firmiert die künftige Beherbergungsstätte unter „Castello de Roma“. Für die Gewerbeerlaubnis müssen allerdings noch einige Papiere eingereicht werden. Aber gegen die Behauptung, er wolle ein Stundenhotel eröffnen, habe sich der Betreiber bereits verwahrt und darauf verwiesen, dass dies Rufschädigung sei, sagte Schmidt. Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht verweist gegenüber den PNN auf den Handlungsspielraum der Stadt. Danach ist eine Sanierung nicht genehmigungspflichtig, auch die Eröffnung einer Pension ist in einem Wohngebiet erlaubt. Sollte die Stadt jedoch zu Erkenntnissen kommen, die das Gerücht bestätigen, wäre eine Nutzungsänderung erforderlich, für die ein Bauantrag eingereicht werden muss. Genauso sieht es auch die mittelmärkische Bauaufsicht, die die Arbeiten inzwischen gestoppt hat. Die Baupolizei erhielt eine Anzeige, dass für das einstige Wohnhaus Umnutzungsmaßnahmen erfolgen. Da es dafür bislang keinen Antrag und somit keine Genehmigung gibt, wurde ein Baustopp verhängt und die Vorgänge geprüft. Sollte also tatsächlich ein „Geschäft mit der Liebe“ in Teltow geplant sein, ist das notwendige – das Wortspiel sei erlaubt – behördliche Vorspiel zu leisten. In den Amtsstuben wird dann u.a. streng geprüft, ob ein Haus für kostenpflichtige Liebesdienste in einem reinen Wohngebiet überhaupt zulässig ist. KiG/pek
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