Potsdam-Mittelmark: Malheur im Garten
In Mittelmarks Kleingärten versickern „erhebliche“ Mengen an Fäkalien – Gärtner gegen neue Gruben
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Potsdam-Mittelmark - In mittelmärkischen Kleingartensparten versickern zum Teil sehr erhebliche Mengen an Schmutzwasser und Fäkalien aus undichten DDR-Gruben im Grundwasser, sagt Friedrich Niehaus. Der Geschäftsführer des Kreisverbands der Garten- und Siedlerfreunde reagiert deshalb verärgert auf die Ablehnung seiner Kleingärtner, die alten Gruben zu ersetzen: „Hier fängt für mich Umweltschutz an.“
Inzwischen sind alle Laubenpieper in Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Nuthetal und Michendorf von der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) aufgerufen worden, ihre Gruben technisch überprüfen zu lassen und sie gegebenenfalls durch neue zu ersetzen. Doch dagegen wehren sich einige Kleingartensparten vehement und haben bereits eine Petition im Landtag eingereicht (PNN berichteten).
Aus alten Bier- und Milchfässern, zum Teil auch mit einfachen Plastikbehältern hatten sich viele Laubenpieper zu DDR-Zeiten Abwassergruben gebaut. Sie legten Behelfsgruben an und behielten diese bis heute, erklärt Niehaus. Bereits im Jahr 2005 mussten die Kleingärtner im Bereich des Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ beziehungsweise 2006 im Bereich „Mittelgraben“ eine Erklärung über den Zustand ihrer Gruben abgeben, sagte Niehaus gegenüber den PNN.
Damals gaben die Gärtner an, die Gruben seien dicht. Doch spätere Vergleiche zwischen der Menge des abgenommenen Frischwassers und des aus den Gruben gepumpten Schmutzwassers ergaben zum Teil erhebliche Differenzen. „Da versickern Fäkalien direkt neben einem Frischwasserbrunnen“, lautete deshalb der Vorwurf einer Mitarbeiterin des MWA in dieser Zeitung. Seit Mai diesen Jahres gilt europaweit eine neue DIN-Norm, die den Umgang mit Schmutzwassergruben regelt. Auf diese Norm berief sich die MWA in ihrer Forderung, die Gruben zu prüfen und zu ersetzen. Demnach müssen alle Vier-Personen-Einfamilienhäuser ohne Anschluss ans öffentliche Kanalnetz eine Grube mit sechs Kubikmeter Fassungsvermögen nachweisen. Unter diese Regelung fallen auch Kleingartensparten, hieß es bei der MWA.
Nun sei der Abwasserbetrieb bereit, für diese auf die strenge Umsetzung der Richtlinien zu verzichten und auch kleinere Gruben zuzulassen – vorausgesetzt sie sind dicht, erklärte Niehaus den Kompromiss zwischen ihm und der MWA. Nur für neue Gruben gelte eine Mindestgröße von drei Kubikmetern.
Selbst das ist ein Zugeständnis der MWA, weiß Niehaus. „Wir sollten froh sein, überhaupt eigene Gruben haben zu dürfen“, so Niehaus, denn in den alten Bundesländern seien Chemietoiletten üblich, eigene Gruben gar verboten. Ein Sonderparagraph im Bundeskleingartengesetz erlaubt diese Ausnahme für die DDR-Sparten.
Auf lange Sicht schlagen Niehaus und die MWA dennoch einen Anschluss an das zentrale Abwassernetz vor. Er sei unter dem Strich auch finanziell günstiger als neue Sammelgruben, sagt Niehaus. Tobias Reichelt
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