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Potsdam-Mittelmark: Mehr bedürftige Haushalte im Landkreis

In gut einem Jahr stieg der Zahl der Alg II-Bedarfsgemeinschaften um 2300 auf über 10 000

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Potsdam-Mittelmark - Der bundesweite Trend einer steigenden Zahl an Bedarfsgemeinschaften seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ist auch im Bereich der Mittelmärkischen Agentur zur Integration in Arbeit (MAIA) zu beobachten. Im März 2006 hatte die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 10 175 erstmals die Marke von 10 000 überschritten.

Eine Bedarfsgemeinschaft ist ein Haushalt, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. In einer Bedarfsgemeinschaft können eine oder mehrere Personen leben. Die vorläufige Zahl wird monatlich von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ermittelt. Mit drei- bis viermonatiger Verzögerung werden die statistischen Zahlen noch einmal revidiert, da oftmals rückwirkend Bewilligungen erteilt werden. Der nunmehr vorliegende revidierte Wert für März 2006 ist der erste Wert für die MAIA, der über der Marke von 10 000 liegt.

„Der Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist keine Besonderheit in Potsdam-Mittelmark, sondern ein bundesweites Phänomen“, so die Bewertung von MAIA-Chef Bernd Schade. Von Januar 2005 bis März 2006 steig die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Mittelmark von 7 808 auf 10 175 gestiegen. Auch die Zahl der in den betroffenen Haushalten lebenden Personen ist in diesem Zeitraum deutlich angestiegen: von 13 973 auf 17 247 Personen.

Die vorläufigen Zahlen für die Monate April bis Juli deuten auf eine Stagnation der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Potsdam-Mittelmark hin. Lediglich von Juni zu Juli zeichnet sich ein leichter Rückgang ab. „Dies überrascht, weil im gleichen Zeitraum die Zahl der Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden zurückgegangen ist“, so Schade. Der Grund für diese Entwicklung sei vermutlich die Tatsache, dass Arbeitslose verstärkt Arbeiten im Niedriglohnbereich aufgenommen haben, so dass sie nicht mehr als arbeitslos registriert sind, aber weiterhin Anspruch auf Unterstütztung haben und weiter als Bedarfsgemeinschaft registriert sind.

Der Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat Auswirkungen auf die Kosten. Bundesweit steigen die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die Kosten für die Unterkunft, die von den Landkreisen und kreisfreien Städte getragen werden, steigen. „Wenn der zur Zeit zu beobachtende Rückgang der Arbeitslosigkeit in den kommenden Monaten nicht auch zu einem Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften führt, wird sich ein weiterer Anstieg der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft nicht verhindern lassen“, kündigt Schade an.

In der MAIA führt der Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auch zu einer höheren Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter, da ja jede Bedarfsgemeinschaft einen Fall in der Sachbearbeitung darstellt. Das Personal ist zwar seit Arbeitsbeginn der MAIA im Januar 2005 mehrfach aufgestockt worden, aber die dadurch erhofften Entlastungseffekte seien durch die steigenden Fallzahlen zumindest teilweise wieder aufgezehrt worden, erklärt der Agenturchef. pek

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