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Potsdam-Mittelmark: Meldung von Geflügelbeständen

Potsdam-Mittelmark. Auf Grund einer bundesweit erlassenen Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest werden alle noch nicht gemeldeten Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben aufgefordert, diese unverzüglich beim Amtstierarzt im Landratsamt Potsdam-Mittelmark, Amt für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Besucheradresse: Weitzgrunder Weg 23, Postanschrift: Niemöllerstraße 1, 14806 Belzig, Tel.

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Potsdam-Mittelmark. Auf Grund einer bundesweit erlassenen Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest werden alle noch nicht gemeldeten Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben aufgefordert, diese unverzüglich beim Amtstierarzt im Landratsamt Potsdam-Mittelmark, Amt für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Besucheradresse: Weitzgrunder Weg 23, Postanschrift: Niemöllerstraße 1, 14806 Belzig, Tel.: 033841/91271 und 91581, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de, anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben über den Namen des Besitzers, seine Anschrift, die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihren Standort enthalten. Gleichzeitig ist vom Tierhalter eine Anmeldung des Bestandes bei der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg, PF 130115 i 03024 Cottbus, vorzunehmen.

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