Aus dem GERICHTSSAAL: Messerstiche in Brust- und Genitalbereich
Angeklagter Afrikaner beruft sich auf Notwehr
Stand:
Beelitz - Beide wurden im Tschad geboren, einem Binnenstaat Zentralafrikas. Beide sind aus ihrer Heimat geflohen, trafen im vorigen Jahr im Asylbewerberheim Beelitz aufeinander. Anfangs hatten sich Mohammed M.* (23) und Ali A.* (33) noch gut verstanden. Sie kochten zusammen, erkundeten gemeinsam die neue Umgebung. Am Abend des 19. April dieses Jahres sollen die dunkelhäutigen Männer im Waschraum des Heims jedoch in einen handfesten Streit geraten sein, an dessen Ende Ali A. blutüberströmt am Boden lag.
Am gestrigen Mittwoch musste sich der vermeintliche Angreifer Mohammed M. wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle verantworten. Die Anklage warf ihm vor, mit einem Klappmesser zweimal auf den Brustkorb seines Landsmannes Ali A. eingestochen zu haben, was lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge hatte. Danach habe Mohammed M. seinem Kontrahenten das Messer noch zweimal in den Genitalbereich gerammt. Ali A. konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden, wurde anschließend in ein mehrtägiges künstliches Koma versetzt. Er lag über zwei Wochen im Krankenhaus, leidet noch heute unter den Folgen des Angriffs. Während des Prozesses – vorerst sind drei Tage angesetzt – tritt er als Nebenkläger auf.
Mohammed M. hat im Tschad keine Schule besucht. Er kann weder lesen noch schreiben, zog als Viehhirte durchs Land. Zu Verhandlungsbeginn ließ er über seinen Verteidiger Alexander Kleinert erklären, er habe sich lediglich gegen Ali A. verteidigt. Ali A. konnte sich derweil angeblich keinen Reim darauf machen, wieso der Jüngere plötzlich so ausrastete. Es habe keinen politischen oder religiösen Hintergrund für die Messerstiche gegeben, versicherte er auf Nachfrage der Vorsitzenden.
Aus seiner Sicht habe Mohammed M. das mittelgroße Messer unvermittelt aus dem Hosenbund gezogen und auf ihn eingestochen. Wieso die Spurensicherung später „zelluläre Anhaftungen“ von ihm auf dem Messergriff fand, vermochte sich der gut einen Kopf Größere nicht zu erklären, auch nicht die Verletzung, die der Angeklagte an einer Hand hatte. Der Prozess wird am 22. Oktober fortgesetzt. (*Namen geändert) Hoga
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