Potsdam-Mittelmark: Michendorf muss zahlen
Gerichtsurteil im Fall „Südring“
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Michendorf / Teltow - Die „Südring“-Affäre aus dem Jahr 1990 wird wahrscheinlich ein empfindliches Loch in den kommunalen Haushalt der Gemeinde Michendorf reißen. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) soll die Gemeinde 440 541 Euro plus fünf Prozent Zinsen für die Zeit ab dem 1. September 1995 in die „Südring“-Insolvenzmasse zahlen. Das bestätigte OLG-Pressesprecherin Ramona Pisal den PNN. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.
„Südring“ sollte ein Abwasserzweckverband heißen, der im Dezember 1990 von der damals selbstständigen Gemeinde Wilhelmshorst und der Stadt Teltow ins Leben gerufen wurde, über die Gründungsphase jedoch nie hinaus kam. Unterzeichnet wurde der Gründungsvertrag damals von den beiden stellvertretenden Bürgermeistern ohne entsprechende Beschlüsse der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter. Dennoch nahm der „Südring“ im Februar 1991 ein Kredit in Höhe von 1,25 Millionen Euro bei der Landesbank Berlin auf. 600 000 Euro sollen für die Errichtung eines Bürocontainers am Wilhelmshorster Heidereuterweg geflossen sein, der heute als Hort und Jugendklub genutzt wird. Nach der Auflösung des „Südrings“ war der Bürocontainer ab März 1992 von der Gemeinde Wilhelmshorst für drei Jahre an ein Unternehmen vermietet worden. Um die Insolvenzmasse des Zweckverbandes zu erhöhen, hatte der Insolvenzverwalter die Gemeinde Michendorf als Rechtsnachfolger von Wilhelmshorst darauf verklagt, die Mieteinnahmen zurückzuzahlen.
Michendorfs Bürgermeisterin Cornelia Jung kündigte gestern an, sie werde mit dem Anwalt die Urteilsbegründung analysieren und die Gemeindevertreter am 11. Dezember über die aktuelle Situation informieren. Die Gemeinde Michendorf hatte im Haushalt 2006 bereits vorsorglich 700 000 Euro für entsprechende Zahlungen eingeplant (PNN berichteten). ldg
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