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Potsdam-Mittelmark: Mietobergrenze für ALG-II-Empfänger wird erhöht

Potsdam-Mittelmark - Arbeitslose im Landkreis sollen es ab dem kommenden Jahr einfacher haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Kreistag beschloss jüngst eine Überprüfung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger zum Jahreswechsel.

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Potsdam-Mittelmark - Arbeitslose im Landkreis sollen es ab dem kommenden Jahr einfacher haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Kreistag beschloss jüngst eine Überprüfung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger zum Jahreswechsel. „Zu viele Menschen im Kreis brauchen Unterstützung, um die Miete und die Heizkosten zu bezahlen, weil die Hartz IV-Zahlungen nicht reichen“, sagt Thomas Singer, Sprecher der Kreistagsfraktion der Linken, die den Antrag einbrachte. Arbeitslose müssten zum Teil vom ohnehin knappen Arbeitslosengeld noch etwas abknapsen, da das Amt nicht die volle Miete bezahlt.

Nun muss die Verwaltung neue Mietobergrenzen festsetzen, die sich an der tatsächlichen Höhe der Wohnkosten im Kreis orientieren. Zunächst hatte die Verwaltung eine Erhöhung um vier bis sieben Cent pro Quadratmeter vorgeschlagen, die ab 2016 in Kraft treten sollte. Fraktionsübergreifend wurde dies als realitätsfern zurückgewiesen. Auch mit dieser Anhebung würde man in manchen Kreisgegenden keine bezahlbare Wohnung bekommen, zudem müssten Menschen in zu teuren Wohnungen ein Jahr länger um ihre Existenz bangen.

Laut Landrat Wolfgang Blasig (SPD) ist in aller Regel Wohnraum zu den bisher festgelegten Konditionen verfügbar. „Wenn jemand eine höhere Miete zahlen muss, gibt es eine einzelfallbezogen Angemessenheitsprüfung“, so Blasig. Fraktionen wollen mit der neuen Regelung die Sicherheit für Hartz IV-Empfänger erhöhen, da sie von der Einzelfallregelung unabhängiger werden. eb

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