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Potsdam-Mittelmark: Milchmädchenrechnung

Unterschlagung erwiesen/Geldstrafen für die beiden Geschäftsführer einer Geltower Erdbaufirma

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Unterschlagung erwiesen/Geldstrafen für die beiden Geschäftsführer einer Geltower Erdbaufirma Geltow/Potsdam. Die beiden Geschäftsführer einer Geltower Erdbaufirma wollten sich zu dem Vorwurf der Unterschlagung vor Gericht nicht äußern. Jan A.* (37) und Hans B.* (64) sollen mit der Volvo Baumaschinen Finanz-Service GmbH einen Mietkaufvertrag über zehn Dumper im Gesamtwert von über drei Millionen Mark geschlossen haben. Die Baufahrzeuge – so der Vertragstext – sollten bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Volvo verbleiben. Sämtliche Geräte wurden im Februar 2001 von der Firma Bautec geliefert. Die monatliche Miete für die Dumper betrug knappe 100000 Mark. Binnen 48 Monaten sollte das Geltower Unternehmen – wenn alles vertragsgemäß läuft – schuldenfrei sein. Anfangs klappte es mit der Ratenzahlung noch. Dann forderte die wirtschaftliche Lage mehr und mehr ihren Tribut von der Erdbaufirma. Um ihre Verbindlichkeiten dennoch begleichen zu können, sollen die Geschäftsführer auf eine Idee gekommen sein, die den Staatsanwalt auf den Plan rief. Laut Anklage verkauften Jan A. und Hans B. zwischen dem 5. Juni und dem 24. Oktober 2002 sieben Dumper, die noch im Eigentum von Volvo standen. Die restlichen drei Fahrzeuge sollten ebenfalls veräußert werden, konnten jedoch vorher durch den Gerichtsvollzieher sicher gestellt werden. Dieter W. (62) aus Bad Homburg war im Auftrag der Volvo Baumaschinen Finanz-Service GmbH mit der Überprüfung der vermeintlichen Unregelmäßigkeiten in dem Geltower Betrieb betraut. „Im Juli 2002 erhielt ich aus dem Hause Volvo die Information, drei Dumper seien nicht mehr vorhanden“, berichtet der Bankkaufmann im Zeugenstand. Daraufhin habe er Kontakt zu Hans B. aufgenommen. „Er erklärte mir nur, er könne es auch nicht mehr ändern.“ Um den Unternehmern entgegenzukommen, habe er mit Hans B. eine neue, erschwingliche Ratenzahlungs-Vereinbarung getroffen. „Die Firma verpflichtete sich, uns eine Aufstellung über die noch vorhandenen Maschinen und deren Standorte zu schicken, damit wir ihre Präsenz gegebenenfalls prüfen können“, erinnert sich der Zeuge. „Das sollte der Gläubigerin monatlich möglich sein.“ Trotz der dem Betrieb angesetzten Daumenschrauben sollen Ende August/Anfang September 2002 vier weitere Dumper verschwunden sein. „Am 5. September 2002 wurde die Mietkauf-Vereinbarung vorsorglich gekündigt. Da war noch weit über eine Million Euro offen. Jetzt wurden unsere Rechtsanwälte aktiv“, so der Bankkaufmann. „Kann es sein, dass die Angeklagten meinten, mit der Kündigung des Mietkaufvertrages gelte die Sicherungsübereignung nicht mehr?“, fragt Richterin Judith Janik. Der Zeuge glaubt das eher nicht und erläutert: „Die bei Vertragsabschluss getroffene Regelung besagt eindeutig, die Maschinen müssen vollständig bezahlt sein, ehe anderweitig über sie verfügt werden kann.“ Die Verteidigung geht davon aus, die Dumper seien nicht unterschlagen worden. Es habe Ablösevereinbarungen mit Volvo gegeben. Das kann der Zeuge – zumindest für den Zeitraum, in dem er mit der Sache betraut war – nicht bestätigen. Das Gericht sieht den Anklagevorwurf als erwiesen an. Es verurteilt Hans B. zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Jan A. muss 3600 Euro zahlen. Zivilrechtlich sollen sich die Angeklagten inzwischen mit Volvo geeinigt haben. (*Namen geändert.)Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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