Potsdam-Mittelmark: Milde Strafe bei Verzug Werder berät erneut über Verkauf der Blütentherme
Werder (Havel) - Die Strafe ist gering: Wenn die Kristalllbäder AG den Eröffnungstermin der Blütentherme in den Havelauen am 30. September erneut nicht halten kann, droht ihr eine Strafe von monatlich rund 8300 Euro.
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Werder (Havel) - Die Strafe ist gering: Wenn die Kristalllbäder AG den Eröffnungstermin der Blütentherme in den Havelauen am 30. September erneut nicht halten kann, droht ihr eine Strafe von monatlich rund 8300 Euro. So steht es in dem jetzt vorliegenden Ergänzungsvertrag, dem Vertragswerk, das den Verkauf der Therme in den Havelauen an die Kristallbäder AG besiegeln soll. Wie berichtet wurde in der Stadtverordnetenversammlung im Februar einem frühzeitigen Verkauf zugestimmt. Ursprünglich sollte das Unternehmen mit der Stadt erst vier Jahre nach Inbetriebnahme des Bads über dessen Kauf verhandeln.
„Vor Kurzem sagte der Bürgermeister, dass der Ergänzungsvertrag seine Gültigkeit verliert, falls nicht rechtzeitig eröffnet wird“, sagte Werders SPD–Chef Robert Dambon. Jetzt aber sehe der Vertrag nur noch eine sehr bescheidene Strafzahlung vor, falls die Badegäste weiterhin auf die Eröffnung warten müssten. Bescheiden sei das deshalb, weil mit der Strafzahlung noch nicht mal die ausbleibende Pacht gedeckt würde, rechnete Dambon vor. Die liege bei monatlich rund 27 000 Euro. Ohne die Pacht könne auch der für das Projekt aufgenommene Kredit nicht im vollen Umfang bedient werden. Dambon fordert daher bei Vertragsverletzung eine höhere Strafe.
Der Kaufvertrag, in dem unter anderem auch festgelegt wird, dass die Stadt keine Mehrkosten mehr tragen wird, soll auf Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion in einer Sondersitzung der Stadtverordneten am 20. März beraten werden. Zuvor wollte das Rathaus den Vertragsentwurf nur durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Bad in einem nichtöffentlichen Umlaufverfahren beschließen lassen, sagte Dambon. Eva Schmid
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