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Aus dem GERICHTSSAAL: Milde Strafe für leichtfertigen Geldwäscher

Konto für Betrügereien zur Verfügung gestellt

Stand:

Nuthetal – Blauäugigkeit oder doch Kalkül? Auf jeden Fall kam Marius M.* am Mittwoch mit einem blauen Auge davon. Das Schöffengericht befand den inzwischen 21-Jährigen aus Bergholz-Rehbrücke der leichtfertigen Geldwäsche schuldig. Da Marius M. zum Zeitpunkt der Taten erst 19 Jahre alt war, wurde er nach Jugendstrafrecht verwarnt. Außerdem muss er 200 Euro an die Arbeiterwohlfahrt zahlen.

Eigentlich wollte er seinem Bekannten Noah N.* nur einen Gefallen tun, versicherte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Noah habe ihn im August 2011 gefragt, ob er sein Konto vorübergehend einem gewissen „Sergio“ zur Verfügung stellen könne. Der wolle über Ebay einige Sachen verkaufen, könne aber sein Konto „wegen dem Arbeitsamt“ nicht nutzen. An kriminelle Machenschaften habe er nicht gedacht.

Tatsächlich bot „Sergio“ per Internet vorwiegend hochwertige Mobiltelefone – die nur in seiner Phantasie existierten – gegen Vorkasse an. 33 Interessenten fielen auf den Schwindel herein, überwiesen knapp 7 200 Euro. Das Geld landete absprachegemäß auf dem Konto von Marius M. Dort blieb es aber nicht lange. „Sergio“ bestand auf schnellstmögliche Abhebung und Zahlung an ihn. Im Oktober 2011 flog die Sache auf. Die Bank sperrte das Konto. Lediglich 50 Euro habe er für seinen Freundschaftsdienst erhalten, erzählte Marius M., der damals arbeitslos war. „Zwischendurch habe ich schon daran gedacht, aus der Sache auszusteigen“, erzählte der Angeklagte. Doch die Angst vor „Sergio“ – kräftig gebaut, kurzhaarig, tätowiert und fordernd auftretend – sei größer gewesen.

„Die Identität von Sergio konnte inzwischen ermittelt werden. Der Angeklagte und sein Freund Noah N. haben ihn bei der Wahllichtbildvorlage der Polizei erkannt“, stellte der Staatsanwalt klar. „Gegen ihn ist jetzt ebenfalls Anklage erhoben worden.“ Im Zuge der Ermittlungen kristallisierte sich heraus, dass „Sergio“ außer dem Angeklagten noch weitere „Finanzagenten“ hatte.

Als sich Marius M. vor zweieinhalb Jahren auf den zweifelhaften Freundschaftsdienst einließ, sei sein Leben nicht optimal verlaufen. Damals lebte er in den Tag hinein, hatte keine Perspektive, aber jede Menge Zoff mit dem Stiefvater, berichtete die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Inzwischen wohne er mit seiner Freundin zusammen. Tagsüber arbeite er in einer Bäckerei, anschließend hole er den Abschluss der 10. Klasse in der Abendschule nach. „Danach möchte ich eine Ausbildung zum Fahrzeuglackierer machen“, ergänzte Marius M.

„Der Angeklagte hat grob fahrlässig bestimmte Dinge nicht beachtet, die er hätte beachten müssen. Er hat sein Konto leichtfertig zur Verfügung gestellt, ohne nachzuvollziehen, woher das Geld kam, das darauf einging“, so der Staatsanwalt. Verteidiger Steffen Voigt verwies auf den kurzen Zeitraum der Taten und den Beitrag, den sein Mandant leistete, um „Sergio“ dingfest zu machen. „Sie hätten erkennen müssen, dass da etwas nicht ganz rund läuft“, brachte es die Schöffengerichts-Vorsitzende auf den Punkt. „Ihre Leichtgläubigkeit nehme ich Ihnen nicht ab.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Namen geändert.) Hoga

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