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Potsdam-Mittelmark: Mit 180 Euro „wasserdicht“

Abwassergrundgebühr in Beelitz nach Bürgerprotesten und Klagen abgesenkt

Stand:

Abwassergrundgebühr in Beelitz nach Bürgerprotesten und Klagen abgesenkt Beelitz. Die umstrittene Abwassergrundgebühr in Beelitz wird auf Beschluss des Stadtparlaments abgesenkt. Statt 270 sind rückwirkend zum 1. Mai nur 180 Euro jährlich pro Hausanschluss zu berappen. Die Mengengebühr steigt dafür von 4,12 auf 4,61 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Mit der hohen Grundgebühr wollten die Stadtverordneten ihrer trudelnden „TAN Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Nieplitz GmbH“ in sicheres Fahrwasser helfen. Nach massiven Bürgerprotesten soll dies nun mit 180 Euro versucht werden, wobei eine Unsicherheit bestehen bleibt: Höhere Mengengebühren hatten in der Vergangenheit zu geringerem Verbrauch geführt. Um „wasserdicht“ zu werden, braucht die TAN aber fest kalkulierte Einnahmen. Anderenfalls muss sie weiter wie bisher durch die klamme Stadtkasse bezuschusst werden. Durch die jetzt gestiegene Mengengebühr wird sich die Situation für Vielverbraucher verschlechtern, wie der Bekina Lebensmittel GmbH, deren Mutterunternehmen Numico den Beelitzer Standort mit 85 Beschäftigten bis Ende 2005 aufgeben will (PNN berichteten). Bekina-Angestellte hatten sich in einer Resolution für die Beibehaltung des Gebührenmodells mit 270 Euro Grundgebühr ausgesprochen, um potenziellen Übernahme-Interessenten ein Unternehmen mit niedrigen Abwasserkosten bieten zu können. Wohl auch deshalb fand ein Vorschlag von PDS und CDU keine Zustimmung, die Grundgebühr sogar auf 90 Euro abzusenken, wobei die Mengengebühr auf beachtliche 5,11 Euro gestiegen wäre. Sechs Bürger hatten gegen die Grundgebühr von 270 Euro geklagt, die Verfahren sind durch die am Montagabend verabschiedete rückwirkende Satzung gegenstandslos. Doch auch die jetzige Gebühr wird nicht von Dauer sein. Die Stadtverordneten beauftragten die Verwaltung, eine neue Satzung zu erarbeiten, die sich an Wohn- und Wirtschaftseinheiten und nicht, wie jetzt, an Anschlussgrößen orientieren soll. TAN-Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Tischmeyer (SPD) sprach in diesem Zusammenhang von ersten Überlegungen, die Grundgebühr je Wohnung zu berechnen. Bewohner großer Miethäuser würden dann wie Eigenheimbesitzer die volle Grundgebühr von 180 Euro zahlen, der Mengenpreis könnte für alle auf 3,85 Euro sinken. Gewerbebetriebe sollen demnach eine an Beschäftigtenzahl und Inanspruchnahme orientierte Grundgebühr zahlen. Die neue Satzung muss noch rechtssicher formuliert werden, laut Tischmeyer könnte sie ab 1. Januar Gültigkeit erlangen. Henry Klix

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