zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Mit 3,26 Promille auf dem Rad

Beschleunigte Verfahren nach Schwerpunktkontrollen der Polizei zum Jahresanfang in Werder

Stand:

Werder – „Sie sollten besser nicht mehr Rad fahren“, rät Amtsrichterin Kerstin Devriel dem bekennenden Alkoholiker. „Sie sehen, die Polizei kontrolliert nicht nur zur Baumblütezeit.“ Das haben zahlreiche Schluckspechte der Inselstadt Anfang des Jahres verspürt. Jetzt mussten sie sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten.

Spitzenreiter ist Dietmar D.* (47). Der arbeitslose Gärtner fiel am 19. Januar in der Brandenburger Straße mit 3,26 Promille von seinem Drahtesel, verletzte sich schwer. Laut Rechtsprechung sind Radfahrer bei 1,6 Promille fahruntauglich. „Ich bin erst im Krankenwagen zu mir gekommen“, erzählt der vom Alkoholkonsum Gezeichnete. An jenem Tag habe er bei seinem Cousin getrunken, dem er regelmäßig auf dem Acker helfe. Bei dieser Alkoholisierung müsse man schon an Schuldunfähigkeit denken, überlegt der Staatsanwalt laut. Da der Angeklagte aber gut trainiert sei, gehe er lediglich von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Dietmar D., vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr sowie anderer Verkehrsverstöße, erhält eine Geldstrafe von 600 Euro – ein Monatseinkommen.

Bernd B.* (44) brachte es am 2. Februar auf 2,14 Promille. Auch er radelte durch Werder, tankte vor einem Shop Unter den Linden gerade nach, als er der Polizei auffiel. Das Urteil gegen den Straßenbauer: 600 Euro Geldstrafe.

Der 13. Februar war wahrlich kein Glückstag für Fred F.* (56). Mit 1,66 Promille wurde er in seinem Golf Am Schwielowsee in Petzow gestoppt. Reumütig berichtet der Baumarktverkäufer auf der Anklagebank vom Drang, familiäre Probleme wegzuspülen. Wieso er danach ins Auto stieg? „Eine Dämlichkeit“, bekennt er. Die Quittung für den wegen Unfallflucht, Raserei und Rotlichtverstößen Vorbestraften: 1000 Euro, ein Jahr Fahrverbot und die Hürde der medizinisch-psychologischen Untersuchung, die nicht gerade billig ist.

Auch Torsten T.* (39) wird um die MPU nicht herumgekommen. Haben Autofahrer mehr als 1,1 Promille intus, machen sie sich strafbar. Ab 1,6 Promille ist die MPU Pflicht. Der Unternehmer brachte es am 2. Februar auf 2,34, als er von der Polizei in der Brandenburger Straße gestoppt wurde. „Ich habe Scheiße gebaut“, erklärt er kleinlaut. „Das Schlimmste ist, dass meine Fahrerlaubnis seit dem bewussten Tag weg ist.“ Das wird sie noch neun Monate bleiben. Außerdem erhält er eine Geldstrafe von 450 Euro. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })