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Aus dem GERICHTSSAAL: Mit Mafia gedroht ?

300 Euro Geldbuße für kroatischen Gastwirt im Kleinmachnower Nachbarschaftsstreit

Stand:

Kleinmachnow – Schon mit dem Vorpächter hatte Arno A.* (58) seine liebe Not. Der Architekt ärgerte sich über lautstarke Feiern auf der Terrasse des Lokals, das vis-à-vis von seinem Haus liegt. Als der Schwiegersohn von Ivo I.* (49) das Lokal vor fünf Jahren übernahm, verschärfte sich die Situation offenbar noch. Exakt 31 Mal wurde der Neu-Kleinmachnower Arno A. 2007 bei der Polizei vorstellig. „Ich hätte mich doppelt so oft beschweren können“, schätzt der ehemalige Starfighter-Pilot erbost ein. „Einmal bin ich sogar vorübergehend ins Hotel gezogen, weil der Krach nicht mehr auszuhalten war.“

Der Gaststättenpächter und sein Schwiegervater Ivo I. scheinen genervt von der Anzeigenflut. Dabei streben sie ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn an, luden sie gar mehrfach ein. „Sie sind aber nicht gekommen“, so Ivo I.. Statt dessen hagelte es eine erneute Beschwerde von Arno A. Die brachte den kroatischen Gastronomen nun wegen versuchter Nötigung auf die Anklagebank. Ivo I. soll seinem Gegenüber bereits am Vormittag des 22. Juli 2006 gedroht haben: „Wenn du noch eine Anzeige machst, lasse ich dir beide Hände brechen. Du sagst, wir sind kroatische Mafia. Ich werde dir zeigen, was kroatische Mafia ist.“

Ivo I. bestreitet eine derartige Äußerung. „An diesem Tag hatte meine Frau Geburtstag. Wir haben zur fraglichen Zeit mit einer Bekannten im Garten gefrühstückt.“ Vielmehr habe Arno A. in der Vergangenheit Zettel in der Nachbarschaft verteilt, auf denen er seine Familie als kroatische Mafia bezeichnet habe, berichtet Ivo I.. Wie er darauf gekommen sei, könne er sich nicht erklären.

„An dem bewussten Vormittag stand Herr I. auf seiner Straßenseite, gestikulierte und rief etwas. Ich bin seit meiner Pilotenzeit hörgeschädigt. Deshalb forderte ich ihn auf, hinüberzukommen“, erzählt Arno A.. Daraufhin habe der Angeklagte besagte Äußerung von sich gegeben. „Ich hatte richtig Angst“, beteuert er im Zeugenstand. Ein befreundeter Jurist habe ihm geraten, die Sache keinesfalls auf sich beruhen zu lassen, auch wenn wahrscheinlich Aussage gegen Aussage stehe. „Er sagte, ich solle auf unser Rechtssystem vertrauen.“

„Stimmt es, dass sie die Gäste meines Mandanten fotografieren oder mit dem Fernglas beobachten?“, wirft der Verteidiger von Ivo I. ein. „Ich habe überhaupt kein Fernglas“, versichert Arno A. Und „fotografisch dokumentieren“ würde er nur die Schäden, die angeheiterte Gaststättenbesucher auf seinem Grundstück hinterlassen. „Ich werde auch künftig Störungen melden“, grollt er.

„Diese Anzeigen gehörten für uns schon zum Alltag. Wir nehmen sie gar nicht mehr ernst“, stöhnt die Ehefrau des Angeklagten. Hätte sich ihr Gatte an diesem Morgen länger vom Frühstückstisch entfernt, wäre ihr das aufgefallen.

„Das Gericht hegt keine wirklichen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Arno A.“, erklärt Amtsrichterin Monika Holk und regt an, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 300 Euro einzustellen. Ivo I. stimmt zu – mit grimmiger Miene. (*Namen geändert.)Hoga

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