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Aus dem GERICHTSSAAL: Mit Russenmafia gedroht

200 Euro teurer Denkzettel für fehlende Zeugin

Stand:

Teltow – „Das sind Mietnomaden. Die haben Geld, aber sie wollen nicht zahlen“, glaubt Konstantin K.* (37). Der Teltower ist sauer, sieht sich zu Unrecht vor Gericht. Laut Anklage soll er seinen Ex-Mietern am 2. Februar gedroht haben, ihre Wohnung durch die Russenmafia räumen zu lassen, falls sie ihre Schulden in Höhe von 1400 Euro nicht binnen dreier Tage begleichen. Sollten bei der Wohnungsräumung die Kinder der Mieterin anwesend sein, „dann gnade ihnen Gott“. „Das ist frei erfunden“, beteuert der Mann.

Das Amtsgericht wartet vergebens auf Carola C.*, die die schweren Vorwürfe gegen ihren Vermieter erhob. Konstantin K. wundert das nicht. „Die drückt sich doch immer“, grollt er. Doch die Hartz-IV-Empfängerin ist die einzige Zeugin, ihre Aussage immens wichtig. Der Staatsanwalt beantragt, die Frau mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro zu sanktionieren. Zahlt sie nicht, muss sie vier Tage ins Gefängnis.

Die vierfache Mutter hatte die Wohnung im Zentrum von Teltow über einen Makler gemietet. „Der sagte mir, das Einkommen der Frau ist okay. Sie hat die Kaution bar entrichtet“, so der wegen Bedrohung Angeklagte. „Dass sie arbeitslos ist, wusste ich nicht.“ Da der Ehemann von Carola C. in Lohn und Brot stand, übernahm das Amt nicht die volle Miete. Für den Differenzbetrag war die Mieterin zuständig. „Sie hat nicht einmal gezahlt“, erbost sich Konstantin K. „Statt dessen schrieb sie mir ein Jahr lang nette Briefe, in denen sie mich immer wieder vertröstete.“ Dann sei die Familie in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen.

„Sie können sich nicht vorstellen, wie die Wohnung aussah. Die war beim Einzug der Leute komplett saniert. Die Renovierung hat mich jetzt noch einmal über 800 Euro gekostet“, berichtet der Vermieter. „Die Küche musste ausgebaut werden, sie war total unbrauchbar. Alles war verdreckt und verkommen. Die Kinder hatten sie in das kleinste Zimmer gesteckt. Das stank bestialisch nach Urin.“

„Folgt man den Angaben des Angeklagten, dann müsste Carola C. wegen falscher Verdächtigung hier sitzen“, konstatiert der Amtsrichter. Andererseits sei klar, dass Konstantin K. die Tat bestreite. Als Angeklagter dürfe man lügen, dass sich die Balken biegen. „Wir müssen die Zeugin hören. Es bringt nichts, ihre Aussage zu verlesen. Sie muss uns persönlich Rede und Antwort stehen“, betont der Staatsanwalt. So wird die Verhandlung bis zum 18. Dezember unterbrochen. Fehlt Carola C. bei diesem Termin auch wieder unentschuldigt, wird sie wohl von der Polizei vorgeführt.

(*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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