Potsdam-Mittelmark: Möbel gingen in Rauch auf
Gemieteten Bungalow auf eigene Art entrümpelt / Geldstrafe
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Gemieteten Bungalow auf eigene Art entrümpelt / Geldstrafe Werder/Potsdam. „Ich habe nur altes Gelumpe verbrannt“, beteuert Hans B.* (62) vor Gericht. Außerdem sei ihm von seinem Vermieter zugesichert worden, den Bungalow in Leest entrümpeln zu dürfen. „Mein Bruder ist bei der Müllabfuhr“, erzählt der schon 20-mal wegen zahlreicher Verkehrsdelikte, Diebstahls, Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte , Betruges, versuchter Nötigung sowie Beleidigung mit dem Gesetz in Konflikt Geratene. „Der wollte das Zeug kostenlos bei mir abholen.“ Da es dazu nicht gekommen sei, habe er sich entschlossen, alles Brennbare in Rauch aufgehen zu lassen. „Metallische Gegenstände habe ich auf einen extra Haufen gelegt. Der ist heute noch da“, berichtet der gelernte Elektriker. Sein Tun brachte den Mann aus dem Ruhrgebiet nun auf die Anklagebank. Der Staatsanwalt nennt es Sachbeschädigung, Hans B. die absprachegemäße Entsorgung überflüssigen Krempels. Auf rund 2000 Euro beziffert der rechtmäßige Eigentümer des verkohlten und zerlegten Mobiliars den entstandenen Schaden. „Am 8. September 2002 wurde der Mietvertrag mit dem Herrn geschlossen“, erinnert sich Bungalowbesitzer Klaus-Dieter N. (56) aus Dortmund im Zeugenstand. Möbel und Hausrat aus dem Gartenhäuschen, den er nicht braucht, sollten in einem zweiten auf dem Grundstück stehenden Bungalow gelagert werden. „Auf keinen Fall sollten die Sachen auf den Sperrmüll“, betont der Arbeitslose. Zuerst sei Hans B. wie Graf Koks aufgetreten, habe vorgespiegelt, den 55 Quadratmeter großen Bungalow später eventuell kaufen zu wollen. „Aber offenbar hatte er überhaupt kein Geld. Jedenfalls ist er uns 600 Euro Miete für die zwei Monate, die er drin wohnte, schuldig geblieben.“ Er könne überhaupt nicht verstehen, wieso der Zeuge so ein Gewese um den ollen Krempel veranstalte, meldet sich der Angeklagte zu Wort. „Für Sie mag es wertloser Kram gewesen sein, für andere hat es eine Bedeutung“, wirft Amtsrichterin Kestin Devriel ein. „Außerdem glaube ich nicht, dass Sie in einem Schloss geboren sind.“ Das nun nicht, pariert der Angeklagte. Aber er habe einst ein Haus besessen, sei in Eiche rustikal eingerichtet gewesen. „Alles futsch, seit meine Firma pleite ging.“ Da sei ihm der Bungalow in Leest gerade recht gekommen. „Bei Ihrem Auszug sollen auch ein Fernsehtisch, eine neue Stehlampe, Silberbesteck und die Hundehütte gefehlt haben“, meint die Vorsitzende. Hans B. stutzt, überlegt einen Augenblick. „Der Fernsehtisch ist vermutlich auch in Rauch aufgegangen“, gesteht er dann. „Keine Ahnung, was mit den übrigen Dingen passiert ist.“ Nach der fristlosen Kündigung durch den Vermieter und seinem Auszug habe er den Bungalowschlüssel an der verabredeten Stelle auf dem Grundstück versteckt. „Vielleicht hat ihn einer gefunden und sich genommen, was er gebrauchen konnte“, mutmaßt der Angeklagte. „Sachbeschädigung wird normalerweise auf dem Privatklageweg verfolgt“, erläutert die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Im Fall des 20-fach vorbestraften Angeklagten sei allerdings das Strafgericht gefragt. Eine Geldstrafe von 500 Euro sei angemessen. Das sieht das Gericht ebenso. Nicht aber Hans B. „Ich fühlte mich zu Unrecht verurteilt“, wettert er. (Name geändert.) G. Hoh.
G. Hoh.
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