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Aus dem GERICHTSSAAL: Mordversuch in Beelitz

DNA-Spur auf dem Slip führte zum Angeklagten

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Beelitz – Der schwarze Damenslip, den Micheal M. auf seiner Flucht durch das Fenster verlor, trug Spuren seiner DNA. Weil der genetische Fingerabdruck des gelernten Schäfers bereits wegen anderer Straftaten gespeichert war, konnte er schnell als vermeintlicher Angreifer ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht zum 1. August 2009 in das Grundstück einer jungen Frau in Beelitz eingebrochen zu sein, dort einen zum Trocknen aufgehängten schwarzen Damenslip gestohlen zu haben, um ihn zu behalten. Danach soll sich der Beelitzer Einweghandschuhe angezogen und ein angekipptes Küchenfenster des Hauses gewaltsam geöffnet haben, durch das er einstieg.

Im Inneren soll er einen knapp zwei Kilogramm wiegenden Kerzenständer ergriffen und ihn der schlafenden Hausherrin zur Befriedigung sexueller Gelüste auf den Hinterkopf geschlagen haben. Danach – so die Anklage – habe Michael M. der zweifachen Mutter noch mindestens drei Schläge mit einer Keramikschale versetzt, die dabei zerbarst. Die junge Frau erlitt u. a. einen Schädelbasisbruch, ein Schädelhirntrauma sowie erhebliche Einschränkungen ihres Hörvermögens. Durch ihre Hilfe-Rufe wurde der Täter vetrieben.

„Der Angeklagte hat tödliche Verletzungen der Geschädigten billigend in Kauf genommen“, betonte Staatsanwalt Gerd Heininger am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Viel mehr als die Anklage – sie lautet auf versuchten Mord aus Heimtücke – wurde allerdings nicht verlesen. Der Verteidiger signalisierte, sein Mandant werde sich zum Tatvorwurf äußern. Kammervorsitzender Frank Tiemann befand, dies solle in Gegenwart des psychiatrischen Sachverständigen stattfinden. Der wurde jedoch erst zum zweiten Verhandlungstag am kommenden Montag geladen.

Rechtsanwältin Ursula Stoof – sie vertritt das als Nebenklägerin auftretende Opfer – stellte den Adhäsionsantrag, den Angeklagten zu einem Schmerzensgeld von mindestens 60 000 Euro zu verurteilen. Seit der Tat sei ihre Mandantin in ihrer Lebensqualiät stark beeinträchtigt. Sie sei auf dem linken Ohr stark schwerhörig, müsse ein Hörgerät tragen. Das rechte Ohr sei trotz Operation taub. Außerdem leide die Frau an Schwindelgefühlen und Tinnitus, befinde sich noch heute in ärztlicher Behandlung.

Am Rande des Prozesses war zu erfahren, dass der Angeklagte in der Vergangenheit öfter Frauen nachgestellt hatte, sich eine Menge Damenwäsche – gestohlen und selbst gekauft – in seinem Besitz befindet. Auch die Nebenklägerin soll er schon länger beobachtet haben. Eine Beziehung zwischen Täter und Opfer habe es nicht gegeben. Michael M. soll den Diebstahl des Slips, den Einbruch sowie die Körperverletzung während des Ermittlungsverfahrens gestanden haben. Allerdings habe er bestritten, dass er die Beelitzerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes töten wollte. Laut psychiatrischem Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Er soll ein hasserfülltes Verhältnis zu Frauen haben. Für den Prozess sind vorerst sieben Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist frühestens Ende Juli zu rechnen. Hoga

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