Potsdam-Mittelmark: Nach geltendem Recht gewählt
Einspruch gegen Kommunalwahl in Stahnsdorf abgelehnt
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Einspruch gegen Kommunalwahl in Stahnsdorf abgelehnt Stahnsdorf. Bei den letzten Kommunalwahlen habe Bürgermeister Gerhard Enser (CDU) „seine Mäßigungspflicht missbraucht". So lautet der Vorwurf der drei Stahnsdorfer Sozialdemokraten Heinrich Plückelmann, Michael Kortz und Gerhard Nimke, die deshalb im November 2003 Einspruch gegen die Verfahrensweise und das Ergebnis der Wahl erhoben hatten. Die drei werfen Enser insbesondere vor, Druck auf die Wähler ausgeübt zu haben, da er vor der Wahl angekündigte, sein Bürgermeisteramt aufzugeben, falls sich keine stabilen Verhältnisse ergeben sollten. Mit „dieser Rücktrittsdrohung versuchte er die Wahl zu einer Bürgermeister-Wahl umzufunktionieren". Sie sehen deshalb die zulässigen Grenzen parteipolitischer Neutralität überschritten, da ein Beamter in „amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen" dürfe. Zudem habe Enser sein Mandat nach der Wahl nicht angenommen. Kritisch schätzen die drei Bürger auch die Standorte der Wahllokale ein, die viel zu weit entfernt gewesen seien. Der Wahlprüfungsausschuss lehnte jedoch die Einsprüche auf seiner Sitzung am Montag ab. „Die Einwendungen treffen nicht zu", wies Ausschussvorsitzender Jürgen Böhm die Beschwerden zurück und erklärte die Wahl für gültig. Über diese Empfehlung wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertreter beraten. Auch Ausschussmitglied Peter Weiss (CDU) meinte zuvor in der Diskussion: „Ein Bürgermeister ist nach geltendem Recht wählbar". PDS-Vertreterin Beate Koch verwies darauf, dass Enser zwar nicht gegen das Kommunalgesetz verstoßen habe, aber seine Kandidatur moralisch nicht in Ordnung sei. Da viele Bürger glaubten, ihren Bürgermeister zu verlieren, hätten sie ihn gewählt. "Es ist mir unverständlich, dass er diesen Druck gemacht hat. Denn das hatte er nicht nötig!", so Koch. Michael Ludwig (Wir Vier) zweifelte dagegen an der Moral der Kläger, da „sie selbst im Vorfeld der Wahl nicht genug getan haben". Auch der Standort der Wahllokale sei für ihn kein Einspruchsgrund, meinte Ludwig und nannte die Möglichkeit der Briefwahl. Ganz anders sah das SPD-Fraktionschef Dietmar Otto. Es sei zwar korrekt, dass ein Bürgermeister an der Kommunalwahl teilnehme, nicht korrekt sei aber, dass er seine hauptamtliche Position nutze, um Wahlkampf zu führen. „In anderen Bundesländern mussten deshalb bereits Wahlen wiederholt werden", sagte Otto. Ungenügend sei für ihn zudem die Antwort der Wahlleiterin Sabine Grochla, außerdem vermisse er eine Stellungnahme des Bürgermeisters. Zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses war Enser nicht geladen, wenn notwendig, werde er sich in der Gemeindevertretersitzung positionieren. Gegenüber den PNN betonte er gestern, dass er als Bürger und Kandidat das Recht auf freie Meinungsäußerung hatte, doch zu keiner Zeit im Wahlkampf als Amtsperson aufgetreten sei. Otto schloss indes nicht aus, dass der Wahleinspruch vor der nächsten Instanz wiederholt wird. KiG
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