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Aus dem GERICHTSSAAL: Nächtlicher Beutezug mit jähem Ende Pole schon wegen anderer Delikte im Gefängnis

Michendorf · Wilhelmshorst - Sonntag, der 5. Februar 2006, stand für Hardy P.

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Michendorf · Wilhelmshorst - Sonntag, der 5. Februar 2006, stand für Hardy P. aus Wilhelmshorst unter keinem guten Stern. Eine Autoscheibe war in der Nacht eingeschlagen, das Navigationsgerät und CDs gestohlen worden. Zwei weiteren Bewohnern erging es ebenso. Ein Wilhelmshorster meldete der Polizei den Diebstahl seines Autoradios, ein anderer das beschädigte Schloss der Fahrertür seines Seat. Auch aus Fahrzeugen in Wildenbruch und Caputh wurden in jener Nacht Navigationssysteme gestohlen.

Einer Polizeistreife fiel am 5. Februar auf dem Standstreifen der Autobahn in Richtung Frankfurt (Oder) ein Honda Civic mit polnischem Kennzeichen auf. Dessen Fahrer gab plötzlich Gas. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, konnten das Fahrzeug vor der Grenze stoppen. Fahrer und Beifahrer standen offenbar unter Drogen. Im Honda entdeckten die Polizisten neben Rauschgiftutensilien mehrere Navigationsgeräte, ein Autoradio und einen Airbag. Die Männer erzählten, die Sachen billig gekauft zu haben. Die Polizisten glaubten es nicht, übergaben die Polen der Landespolizei.

Andrzej M. (28), einer der mutmaßlichen Täter, musste sich jetzt vor dem Schöffengericht verantworten. Nach seinem Komplizen Lukasz L. (24) wird gefahndet. Dem Duo wird auch der Diebstahl zweier Kennzeichentafeln von einem Lkw in Michendorf angelastet. Diese – so die Anklage – hätten sie an ihrem eigenen Fahrzeug angebracht, danach für 45 Euro getankt, ohne zu zahlen.

Andrzej M. wurde zur Verhandlung in Handfesseln vorgeführt. Der Pole sitzt derzeit eine einjährige Freiheitsstrafe wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung ab. Zudem wurde eine bis April 2008 laufende neunmonatige Bewährungsstrafe wegen zahlreicher Diebstähle widerrufen. Zum aktuellen Vorwurf schwieg der Familienvater, auch zu seinen persönlichen Verhältnissen.

Der Verteidiger regte an, das Verfahren mit Blick auf die knapp zwei Jahre, die sein Mandant jetzt hinter Gittern verbringen muss, einzustellen. Der Staatsanwalt tat sich schwer, stimmte schließlich zu. Das Schöffengericht brauchte lange, sich durchzuringen. Die Entscheidung fiel zugunsten von Andrzej M. aus. „Der Aufenthalt des zweiten Täters ist nicht bekannt. Die Beweislage gestaltete sich schwierig“, konstatierte die Vorsitzende. Die Strafe würde gegenüber der bereits ausgesprochenen Sanktion nicht sonderlich ins Gewicht fallen. „Wir hoffen allerdings, dass sich der Angeklagte den derzeitigen Gefängnisaufenthalt zur Warnung gereichen lässt. Schließlich hat er eine Familie und sicher Besseres vor, als seine Zeit in deutschen Gefängnissen zu verbringen.“ Hoga

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