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Potsdam-Mittelmark: Nachtragshaushalt mit Nachspiel

Werders SPD-Fraktionschef Joachim Lindicke sieht „eklatante Verstöße gegen Gemeindeordnung“

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Werder - Nachtragshaushalt mit Nachspiel: Der SPD-Fraktion ist der Beschluss des Nachtragshaushalts in Werders Stadtparlament etwas zu schnell gegangen. Die Stadtverwaltung hatte den aktualisierten Etat dank komfortabler Mehrheiten im April durchgewunken, ohne die Ausschüsse und die Ortsbeiräte zu beteiligen. SPD-Fraktionschef Joachim Lindicke hat deshalb jetzt eine Prüfung bei der Kommunalaufsicht veranlasst: Nach erstem Augenschein habe man sich in Belzig verwundert gezeigt, dass Einbringung und Beschlussfassung des Haushalts in derselben Sitzung erfolgt sind. Auch Lindicke sieht eine ganze Reihe von Paragraphen der Gemeindeordnung verletzt.

Der Etat war in der Aprilsitzung des Stadtparlaments von 26 auf 30 Millionen Euro aufgestockt worden, besonders die Sanierungsvorhaben Bismarckhöhe und Schützenhaus konnten davon profitieren. Bürgermeister Werner Große (CDU) hatte argumentiert, dass alle im Nachtragshaushalt bezuschussten Maßnahmen schon im Investitionsplan beschlossen gewesen seien. So sah es auch eine Mehrheit von CDU und AFB. SPD, PDS, Grüne und der CDU-Abgeordnete Burkhard Mühr empfanden indessen ihre demokratischen Mitwirkungsrechte verletzt und votierten gegen das Planwerk. Erst eine Woche zuvor hatten sie vom Nachtragshaushalt erfahren.

SPD-Fraktionschef Lindicke ist der Meinung, dass der Bürgermeister selbst die Beschlussfassung hätte beanstanden müssen. „Stattdessen hat meine Fraktion ein Schreiben vom Bürgermeister bekommen, dass im Nachgang des Beschlusses 50 Prozent der Ortsbeiräte beteiligt wurden“, so Lindicke. „Das ist Schwachsinn und hat nichts mit der Gemeindeordnung zu tun.“ Auch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Annette Gottschalk (CDU), habe ihre Pflichten verletzt, als sie als sie den Bürgermeister nicht auf die Rechtsverletzung aufmerksam machte.

Lindicke argumentiert mit eklatanten Verstößen gegen die Gemeindeordnung: Laut Paragraph 63 sei der Hauptausschuss über wichtige Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Laut Paragraph 54 seien Ortsbeiräte „vor der Beschlussfassung“ im Stadtparlament zu Haushaltsplänen anzuhören. „Es reicht nicht, wenn die Ortsbürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung sitzen.“ Und laut Paragraph 50 hätten Ausschüsse die Funktion, die Verwaltung zu kontrollieren: „Wie soll das gehen, wenn man mich nicht lässt?“

Für Lindicke ist dieser Umgang des von der CDU dominierten Parlaments mit der Opposition neu. Dabei geht es ihm weniger um einen inhaltlichen Dissens zum Nachtragshaushalt. „Aber es kann doch nicht sein, dass man parlamentarische Gepflogenheiten aufgrund bestehender Mehrheitsverhältnisse einfach aushebelt.“

Lindicke geht davon aus, dass die Kommunalaufsicht den Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause beanstanden wird. Dann würde die SPD-Fraktion auf die Mitwirkung aller Ortsbeiräte und der Ausschüsse pochen. Die Möglichkeit, die Beschlussfassung im Mai zu wiederholen, habe die Stadtverwaltung verstreichen lassen. Henry Klix

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