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Potsdam-Mittelmark: Nachweis von zwei Stellplätzen pro Haus

Schwielowsee - Häuslebauer in Schwielowsee sollen künftig zwei Parkplätze auf ihrem Grundstück nachweisen müssen. Die entsprechende Stellplatzsatzung steht auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am Mittwochabend (19 Uhr, Rathaus Ferch).

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Schwielowsee - Häuslebauer in Schwielowsee sollen künftig zwei Parkplätze auf ihrem Grundstück nachweisen müssen. Die entsprechende Stellplatzsatzung steht auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am Mittwochabend (19 Uhr, Rathaus Ferch). Nur wer Häuser mit weniger aus 80 Quadratmeter Nutzfläche pro Wohnung errichtet, muss nur einen Parkplatz haben. Wer keinen Platz für Parkplätze sieht, kann sich aus der Pflicht freikaufen: Pro Parkplatz soll das in Caputh, Ferch und Geltow 3600, 2350 und 3800 Euro kosten. Im Gewerbegebiet Caputh müssen 2350 Euro Ablöse gezahlt werden. In Caputh und Ferch hatte es bereits vor der Gemeindefusion eine Stellplatzsatzung gegeben. In Geltow wurden ohne Satzung unterdessen schlechte Erfahrungen gemacht, wie Horst Geßwein (BBS) im jüngsten Hauptausschuss mit Verweis auf das Schäfereifeld erklärte. „Jetzt haben wir dort Konflikte, weil potenzielles Bauland zu wilden Parkplätzen geworden ist.“ Für bestehende Bauten gilt allerdings Bestandsschutz. Jürgen Scheidereiter (BBS) fragte, ob man schon für eine 80 Quadratmeter große Wohnfläche zwei Parkplätze verlangen könne? Die Mehrheit der Hauptausschussmitglieder teilte aber die Antwort von Holger Teichmann (FDP): „Die meisten Familien mit einem Einfamilienhaus sind doch heute zweifach motorisiert.“ Für den Bau von Mehrfamilienhäusern sollen über die Parkplätze hinaus jetzt auch Spielflächen für Kinder nachgewiesen werden. Der Entwurf einer Spielplatzsatzung fand im Hauptausschuss bereits Zustimmung. Gültig wird die Satzung beim Neubau von Häusern mit vier bis neun Wohnungen, für die pro Bewohner zwei Quadratmeter Spielplatz und Spielfläche entstehen müssen – mindestens 125 Quadratmeter der Grundstücksfläche sind dazu einzuplanen. Bei Häusern mit mehr als zehn Wohnungen muss zudem ein Bolzplatz von mindestens 1000 Quadratmetern entstehen. Nur wenn in der Nachbarschaft schon Anlagen bestehen, ist der Investor von der Pflicht befreit. Roland Büchner (BBS) argumentierte für die Satzung mit dem Fontanepark in Ferch, wo zwar ein Spielplatz versprochen aber nicht gebaut worden sei. „Eine Schaukel ist ja noch kein Spielplatz. Jetzt haben wir für solche Fälle eine rechtliche Handhabe.“ hkx

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