Potsdam-Mittelmark: Nachzahlen für den Winter in Michendorf
Michendorf - Mitten im Sommer mit dem Winter konfrontiert werden. Darauf müssen sich jetzt einige Michendorfer einstellen.
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Michendorf - Mitten im Sommer mit dem Winter konfrontiert werden. Darauf müssen sich jetzt einige Michendorfer einstellen. Bauamtsleiter Karl-Heinz Oed teilte jüngst im Hauptausschuss mit, dass noch nicht alle Gebühren für den Winterdienst von Grundstücksbesitzern eingetrieben worden seien. Der Grund dafür ist einfach: Sie standen bisher nicht auf der Abrechnungsliste der Verwaltung.
„In der Vergangenheit waren in manchen Ortslagen die Grundstücke noch als Waldflächen ausgewiesen, obwohl es sich schon um Baugrundstücke handelt“, erklärte Oed. Jetzt überprüfe die Verwaltung nochmals alle Grundstücke. Die Gebühren für den Winterdienst sind abhängig von der Grundstücksgröße. Meist könnten die Anwohner mit rund 25 Euro rechnen, so Oed. Das entspreche einem Haus mit etwa 20 bis 25 Metern Länge.
Dass die Satzung für die Winterdienstgebühren Defizite hat, musste Bauamtsleiter Oed vor den Gemeindevertretern einräumen. Anwohner Joachim Dyllick klagte und forderte, dass die Gebühren für un- und befestigte Straßen nicht gleich hoch sein dürften. Das Verwaltungsgericht entschied nicht in seiner Sache. Vielmehr, so das Urteil, sei die Satzung nichtig, da nicht explizit geklärt sei, wann die Gebühren fällig werden. es
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