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Aus dem GERICHTSSAAL: Nasenbruch und Beule Unverhoffter Angriff

auf mehrere Jugendliche

Stand:

Groß Kreutz – Einer gegen vier! Leon L.* (23) muss sich in der Nacht des 4. Oktober vorigen Jahres mächtig stark gefühlt haben. Der Werderaner griff auf dem Bahnhof Groß Kreutz unvermittelt drei Jugendliche im Alter zwischen 20 und 17 Jahren an, verletzte sie teilweise erheblich. Ein 16-Jähriger entkam der Gewaltorgie. Jetzt wurde der Arbeitslose vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, verurteilt. Einem Opfer, dem er das Nasenbein brach, hat er 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Leon L. – bislang wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Volksverhetzung, Widerstandes gegen Polizeibeamte, versuchter Strafvereitelung und räuberischer Erpressung aktenkundig – berief sich während der Verhandlung auf einen kompletten „Filmriss“. Er sei an jenem Abend auf einer Party in Berlin gewesen, habe dort zu viel getrunken. „Ich kann mich erst wieder an den nächsten Morgen erinnern. Da bin ich in meinem Bett aufgewacht. Später habe ich von einem Kumpel erfahren, dass ich Scheiße gebaut habe“, erzählte der wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagte. „Kann sein, dass es wirklich so war, wie es die Staatsanwältin vorgelesen hat“, räumte er dann ein. „Ich werde künftig versuchen, mein Leben besser in den Griff zu kriegen.“

Die als Zeugen geladenen Jugendlichen beteuerten einhellig, Leon L. habe nicht sehr betrunken gewirkt. „Mein Bekannter Steve saß neben ihm auf der Bank. Ich wollte Steve etwas fragen. Da fühlte sich der Angeklagte angesprochen und griff mich ohne Vorwarnung an“, erinnerte sich Holger H.* (19). Den ersten Faustschlag gegen den Kopf habe er noch mitbekommen. „Der erfolgte zielgerichtet. Ich fiel zu Boden. Dann gingen die Lichter aus“, so der Schüler. Der Arzt attestierte ihm einen Nasenbeinbruch. Steve S.* (20), der dazwischenging, machte ebenfalls Bekanntschaft mit Fäusten und Füßen von Leon L. Er klagte später über eine Schädelprellung und eine Kopfplatzwunde.

„Als der Angeklagte auf mich losging, konnte ich den ersten Schlag abwehren“, erzählte Julius J.* (17) im Zeugenstand. „Dann trat er mir die Beine weg. Ich sackte auf die Erde. Dort trat er mich gegen den Kopf. Ich hatte hinterher eine ziemliche Beule an der Schläfe.“

„Wie meine Freunde zu Boden gingen, kann ich nicht sagen. Ich stand etwas abseits“, erinnerte sich Max M.* (16). „Als ich ihnen helfen wollte, bot der Angeklagte mir an, sich mit mir zu schlagen. Dazu hatte ich aber keine Lust. Er dann offenbar auch nicht mehr.“

Leon L. habe sehr zielstrebig gehandelt. Vermindete Schuldfähigkeit wegen Alkoholgenusses im Überfluss vermöge sie nicht zu erkennen, führte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft aus. Besonders verachtenswert sei die Brutalität, mit der der Angeklagte in dieser Nacht zu Werke gegangen sei. „Sie sind sehr treffsicher vorgegangen. So besoffen, wie Sie uns weismachen wollen, können Sie nicht gewesen sein“, brachte es der Richter auf den Punkt. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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