Potsdam-Mittelmark: Neue Frist für Wasserflieger Luftfahrtbehörde plant erneute Genehmigung
Schwielowsee - Die Genehmigung für den Wasserlandeplatz auf dem Schwielowsee soll erneut bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. Das geht aus einem Schreiben der Oberen Luftfahrtbehörde hervor.
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Schwielowsee - Die Genehmigung für den Wasserlandeplatz auf dem Schwielowsee soll erneut bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. Das geht aus einem Schreiben der Oberen Luftfahrtbehörde hervor. Die Behörde hatte den Landeplatz für das vorige Jahr und für das Jahr 2007 bereits – jeweils auf ein Jahr befristet – genehmigt, um Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Flugbetriebs zu sammeln. Aufgrund von Widerspruchsverfahren und Klagen war der Flieger jedoch nie im Schwielowsee gelandet. Nun liege erneut ein Antrag des Resorts Schwielowsee auf eine Genehmigung des Landeplatzes vor. Die Luftfahrtbehörde sieht keine Gründe, den Antrag abzulehnen: Da wegen der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe nie geflogen wurde, lägen auch keine Erkenntnisse darüber vor, ob „von dem Vorhaben wider Erwarten doch erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie erhebliche Fluglärmbelästigungen ausgehen“, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Deshalb sei beabsichtigt, die Genehmigung erneut befristet um ein Jahr zu verlängern. Beteiligte Träger öffentlicher Belange können sich dazu bis zum 6. November äußern. Gegen den Flugbetrieb hatten die Gemeinde Schwielowsee und eine Caputher Initiative – unter anderem wegen der befürchteten Lärmbelästigung und der Unfallgefahr – geklagt. hkx
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