Potsdam-Mittelmark: Neuer Start für Wasserflieger
Nach Antrag auf dauerhaften Landeplatz im Schwielowsee steht Streit ins Haus
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Werder / Schwielowsee - Darf ein Wasserflugzeug auf dem Schwielowsee landen? Die Frage dürfte zu einem Streit zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Gemeinde Schwielowsee führen: Beide Kommunen sind an einem Luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt, mit dem jetzt eine dauerhafte Grundlage für einen „Sonderlandeplatz“ geschaffen werden soll. Bisher gab es nur Ausnahmegenehmigungen. Während die Gemeindevertretung Schwielowsee sich schon vor über drei Jahren gegen den Flugbetrieb ausgesprochen hatte, deutet sich in Werder eine Mehrheit dafür an.
„Ich gehe davon aus, dass die Stadtverordneten zustimmen. Der Wasserflieger wäre eine Bereicherung für die Stadt“, so CDU-Fraktionschef Thomas Höft auf PNN-Anfrage. Innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen spreche nichts gegen den Flugverkehr. Der Fraktionschef des Bürgerbündnis“ Schwielowsee, Jürgen Scheidereiter, glaubt derweil, dass es beim früheren Votum der Gemeindevertretung bleiben wird. Der Flugbetrieb widerspreche dem Anliegen der Einwohner und Erholungssuchenden, hieß es damals. „Wie damals wird es vielleicht den einen oder anderen geben, der es anders sieht. Aber eine Mehrheit für den Flugbetrieb wird es kaum geben“, sagte er.
Wird ein negatives Votum stichhaltig begründet, kann es zur Ablehnung des Antrags führen, wie der Leiter der Oberen Luftfahrtbehörde, Wolfgang Fried, gegenüber PNN erklärte. Dies wäre dann allerdings ein „Extremfall“. Gemeinhin diene das Genehmigungsverfahren dazu, unterschiedliche Belange gegeneinander abzuwägen. Auch betroffene Bürger dürfen ihre Einsprüche geltend machen. Ein langwieriges Planfeststellungsverfahren, von dem früher mal die Rede war, ist laut Fried nicht erforderlich. „Dies nur dann, wenn im An- und Abflugbereich Bauvorhaben nur noch eingeschränkt möglich sind.“ Damit ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zwingend.
Der durch die Gesellschafter des Resort Schwielowsee beantragte Flugbetrieb soll auf die Zeit von April bis Oktober beschränkt bleiben. Pro Woche sind von 9 bis 18 Uhr maximal 25 Flüge beantragt – innerhalb der Ausnahmegenehmigungen waren es 20. Kurze Rundflüge – sogenannte „Platzrundflüge“ – sind ausgeschlossen, zwischen Starts und Landungen müssen laut Fried mindestens 30 Minuten liegen. Die Naturschutzgebiete „Glindower Alpen“, „Mittlere Havel Ergänzung“ und „Lienewitz-Caputher Seen- und Feuchtigkeitskette“ sollen nicht überflogen werden. Bislang hatte es sich bei dem Flugbetrieb vor allem um Transferflüge der „Air Service Berlin“ von und nach Berlin-Treptow gehandelt.
Die „Theodor Fontane Besitz & Betriebsgesellschaft“ als Antragsteller scheint ihre Hausaufgaben gemacht zu haben. Mit dem Genehmigungsantrag wurde ein Lärmschutzgutachten eingereicht: Messpunkte wurden auf dem Gelände des Resort Schwielowsee und am Ende der Zelterstraße in Petzow eingerichtet – die der Startbahn nächstgelegenen Bebauungen. Zwei Einschränkungen macht allerdings selbst das Gutachten: Sonn- und Feiertags darf es 13 bis 15 Uhr höchstens einen Flug geben. Und statt der beantragten bis zu fünf Flüge täglich sind laut Gutachten lediglich zwei möglich, ohne Richtwerte zu überschreiten.
Das stillschweigende Wohlwollen der Behörden ist wohl gegeben: Die Untere Naturschutzbehörde in Belzig hat dem Flugbetrieb bereits beim ersten Ausnahmeantrag zugestimmt – unbefristet ! Und das Infrastrukturministerium als Dienstaufsicht der Luftfahrtbehörde hatte zwar im Mai 2006 gegenüber den PNN versichert, keine Sondergenehmigung mehr zu erteilen. Es gab dann aber doch noch eine – ab Juni ! Henry Klix
Die Antragsunterlagen werden vom 20. September bis 19. Oktober in der Bauverwaltung Schwielowsee im Rathaus Ferch, Potsdamer Platz 9, ausgelegt. Ein Auslegungstermin für Werder wird im nächsten Amtsblatt bekannt gegeben.
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