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Potsdam-Mittelmark: Neuer Streit um Geld für Waldorf-Kita

Werder (Havel) - Die Kita der Freien Waldorfschule Werder sieht sich von der Stadtverwaltung in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. „Wir haben für dieses Jahr von der Stadt noch keine Abschlagszahlungen bekommen, obwohl wir bereits im Dezember alle nötigen Unterlagen eingereicht haben“, so Geschäftsführer Dieter Dörflinger gegenüber den PNN.

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Werder (Havel) - Die Kita der Freien Waldorfschule Werder sieht sich von der Stadtverwaltung in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. „Wir haben für dieses Jahr von der Stadt noch keine Abschlagszahlungen bekommen, obwohl wir bereits im Dezember alle nötigen Unterlagen eingereicht haben“, so Geschäftsführer Dieter Dörflinger gegenüber den PNN. Der Kita stehen monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 21 500 Euro zu. Zudem würde für das vergangene Jahr noch eine Zahlung von knapp 44 000 Euro ausstehen, die der Überbrückungsfinanzierung dienen sollte, da die Stadtverordneten erst im Oktober eine neue Finanzierungsrichtlinie für Freie Kitas beschlossen haben. „Das zusammen bringt uns in eine große Bredouille“, so Dörflinger. Die Kapazitäten der Schule zur Vorfinanzierung von Betriebskosten seien begrenzt. Zwar sei die Existenz der Kita derzeit nicht bedroht, sollte die Stadt nicht zügig zahlen, werde man vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

„Wir haben vom freien Träger im Februar Unterlagen gefordert, die bis heute nicht eingegangen sind“, begründet Werders 1. Beigeordneter Christian Große (CDU) den Zahlungsverzug. Da die Stadt davon ausgeht, die Unterlagen zu bekommen, würden die Zahlungen für das erste Quartal in der kommenden Woche erfolgen. Die Überbrückungsfinanzierung aus 2015 könne die Stadt noch nicht überweisen, da die Kita-Geschäftsführung Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt eingelegt hat und statt der knapp 44 000 Euro rund 150 000 Euro einfordert. Die Differenz resultiert aus unterschiedlichen Auffassungen, welche Betriebs- und Nebenkosten die Stadt übernehmen muss. „Wir können die Überbrückungszulage erst auszahlen, wenn damit alle Forderungen aus dem Jahr 2015 abgegolten sind“, so Christian Große. eb

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