Potsdam-Mittelmark: Neues Schutzgebiet für Trinkwasser Strengere Bestimmungen im Raum Rehbrücke
Nuthetal/Potsdam - Ab sofort gelten strengere Anforderungen für den Grundwasserschutz im Raum Rehbrücke. Festgelegt wurde ein neues Schutzgebiet für das dortige Wasserwerk.
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Nuthetal/Potsdam - Ab sofort gelten strengere Anforderungen für den Grundwasserschutz im Raum Rehbrücke. Festgelegt wurde ein neues Schutzgebiet für das dortige Wasserwerk. Damit werde die Trinkwasserversorgung für rund 50 000 Verbraucher der Landeshauptstadt Potsdam sowie der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Saarmund, Phillipsthal sowie Nudow Ausbau nachhaltig gesichert, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesumweltministeriums. Auch Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen gehören zum Versorgungsgebiet.
Das 40 Jahre alte Trinkwasserschutzgebiet musste laut Ministeriumssprecherin Alrun Kaune-Nüßlein wegen unzureichender Schutzbestimmungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Dazu sei auch das unterirdische Einzugsgebiet der Brunnen genau ermittelt worden. „So haben sich die Lage des Schutzgebietes, aber auch die einzelnen Zonen erheblich verändert. Insgesamt wurde das Wasserschutzgebiet um 100 Hektar auf rund 1941 Hektar verkleinert“, heißt es in der Mitteilung. Das Schutzgebiet reicht bis an das Potsdamer Kirchsteigfeld und den Ortsrand von Güterfelde. In den neuen Zonen II (rund 50 Hektar) dürfen künftig keine Tiere mehr gehalten werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Trinkwasser nicht mit Keimen verunreinigt werde, heißt es. Betroffene Landwirte erhalten einen Ausgleich von der Betreiberin des Wasserwerkes, der Energie und Wasser Potsdam GmbH.
Die überwiegende Zahl der Schutzbestimmungen richte sich an Behörden, Land- und Forstwirte, um etwa Waldumwandlungen, neue Baugebiete oder Tierställe und den Umgang mit Düngemitteln und Pestiziden besser steuern zu können. Aber auch Hauseigentümer müssen regelmäßig nachweisen, dass ihre Abwassersammelgruben dicht sind. Vertikale Erdwärmeanlage oder Gartenbrunnen dürfen in diesen Gebieten nicht mehr errichtet werden.ldg
Details zum neuen Schutzgebiet sind im Internet unter www.landesrecht.brandenburg.de zu finden
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