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Potsdam-Mittelmark: Neun Mark Strafe

In Werder wird über die Gültigkeit einer Polizeiverordnung von 1888 diskutiert

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Werder (Havel) - Ist die Ortspolizeiverordnung von 1888 des Polizeibezirks Werder immer noch gültig? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Rathaus. Hintergrund ist die neue Regenentwässerungssatzung, die derzeit in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung diskutiert wird. Mit der Satzung soll abgesichert werden, dass auf privaten Flächen anfallendes Regenwasser nicht auf öffentliche Straßen abgeleitet wird. Gerade in Straßen ohne Regenkanal führt das häufig zu Überschwemmungen.

Vor 121 Jahren war allerdings angeordnet worden, dass zumindest alle direkt an der Straße stehenden Häuser „mit einer metallenen Dachrinne zu versehen“ sind. In Paragraph 2 heißt es weiter: „Die Ausgüsse der Abfallröhren der Dachrinnen müssen auf Verlangen der Polizeiverwaltung in die vorhandenen Straßenrinnsteine derartig eingeleitet werden, daß der Bürgersteig und das Trottoir nicht vom Regenwasser überströmt werden.“ Offenbar wurden seinerzeit gerade die Gehsteige auf der Inselstadt befestigt und viele Häuser hatten überhaupt keine Dachrinnen. Fakt scheint: Das Regenwasser sollte in die Straßenrinne.

Im Bauausschuss wurde vom rechtskundigen Peter Heinrich unlängst nachgehakt, ob die damalige Regelung nicht im Widerspruch zur jetzt diskutierten Satzung steht? Werders Beigeordnete Beate Rietz findet die Frage nicht ganz unberechtigt. „Wir wollen ja keine widerstrebende Rechtslage schaffen.“ Die Sache ließe sich allerdings nicht ohne weiteres beantworten, da in der alten Verordnung zum Beispiel auf „Gesetze“ Bezug genommen wird, ohne dass sie näher bezeichnet werden, so Rietz. Fraglich sei auch, wie heute mit der Strafandrohung von „bis zu 9 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle verhältnismäßige Haft tritt“, umzugehen ist. „Das wäre ein schönes Thema für eine Referendarsarbeit“, sagte Rietz.

Letztlich habe sich glücklicherweise gezeigt, dass die Polizeiverordnung nicht im Widerspruch zur neuen Satzung steht: Mit einer Genehmigung des Rathauses könne das Regenwasser auch an die „öffentlichen Niederschlagsentwässerungsanlagen“ angeschlossen werden. Rietz: „Früher war das die Rinne, heute sind es Kanäle.“ Gerade auf der engen Inselstadt wird damit gerechnet, dass die Bewohner davon Gebrauch machen. Zum Satzungsentwurf werde man jetzt auch den Sanierungsträger kontaktieren. Henry Klix

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