zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Neuseddiner Streithähne

Erbitterter Nachbarschaftsstreit eskalierte: Nachbarn die Zufahrt mit Traktor versperrt

Stand:

Seddiner See - Ein erbitterter Nachbarschaftsstreit zwischen zwei älteren Herren, der bereits mehrmals das Zivilgericht beschäftigte, tobt seit Jahren in Neuseddin. Jetzt trafen sich die Streithähne sogar vor dem Strafrichter wieder. Grund: Arthur A.* (64) hatte seinen Widerpart Erich E.* (64) wegen Nötigung angezeigt.

Aus reiner Bosheit soll Erich E. am 21. Mai vorigen Jahres seinen Traktor so vor der Zufahrt des gemeinsamen Grundstücks platziert haben, dass es Arthur A. zwei Stunden lang nicht möglich gewesen sei, das Gelände zu verlassen. Der zur Hilfe gerufenen Polizei soll Erich E. bockig erklärt haben, er fahre seinen Trecker erst dann weg, wenn er Lust dazu verspüre. „Mein Mandant fühlte sich im Recht. Außerdem konnte er den Traktor nicht sofort entfernen. Das ist ein betagteres Modell, dessen Motor heiß gelaufen war und erst abkühlen musste“, betont der Verteidiger von Erich E. zum Prozessauftakt. Amtsrichter Wolfgang Peters stutzt. „Das ist mir neu. Davon steht aber nichts in der Akte“, erwidert er.

„Mein Nachbar will mir das Leben schwer machen“, glaubt der Angeklagte. Seit Arthur A. einen Teil des großen Grundstücks von Erich E. pachtete, sei es mit den Querelen losgegangen. „Er hat mich beschimpft und beleidigt und immer wieder die Umzäunung seines Pachtlandes beseitigt. „Er denkt, alles gehört ihm und ich bin nur sein Diener“, erbost sich Erich E.

„Ich habe eine Bierzeltgarnitur transportiert. Dazu musste ich mit meinem Transporter über das Grundstück des Angeklagten fahren“, berichtet Arthur A. im Zeugenstand. Als sein Nachbar ihn erblickt habe, sei er wutentbrannt auf ihn zugestürmt und habe ihn des Hausfriedensbruchs bezichtigt. Um ihn dafür zu bestrafen, habe er dann mit seinem alten Traktor die Einfahrt versperrt. „Ich habe Erich E. mehrfach aufgefordert, den Weg freizumachen und schließlich die Polizei alarmiert. Die rieten mir, die Sache zivilrechtlich zu klären und einen Abschleppdienst zu rufen.“

„Als wir am Ort des Geschehens eintrafen, wurden wir von Herrn E. sofort angebrüllt, was wir auf seinem Grundstück zu suchen hätten“, erinnert sich ein als Zeuge geladener Polizist. „Mit dem Mann war kein vernünftiges Gespräch zu führen. Er war auch nicht bereit, seinen eigenartigen kleinen Traktor, der aussah wie Marke Eigenbau, wegzufahren.“

„Sie wissen, dass es keine Selbstjustiz gibt“, wendet sich der Vorsitzende an den Angeklagten. Da dessen Schuld vergleichsweise gering sei, könne das Verfahren jedoch gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Erich E. ist dagegen. Er möchte ein Urteil. Und das soll nach Ansicht seines Verteidigers Freispruch lauten. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft plädiert allerdings auf erwiesene Nötigung. Diese solle mit einer Geldstrafe von 400 Euro geahndet werden.

Das Urteil des Gerichts fällt mit 225 Euro Strafe deutlich milder aus. „Ihr Nachbar war nicht berechtigt, ihr Grundstück zu befahren. Er hat nicht unerheblich dazu beigetragen, dass es zu diesem Verfahren gekommen ist“, so der Richter abschließend. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })