Potsdam-Mittelmark: Nicht mit dem Auto bis zum Ufer Angler müssen im Unteren Odertal erhebliche Einschränkungen hinnehmen
Von Juliane Sommer Die Schwedter Angler gelten von je her als größte Gegner des Nationalparks „Unteres Odertal“. Der Anglerverband mit über 10 000 Mitgliedern ist die zahlenmäßig stärkste Gruppe der „Interessengemeinschaft Unteres Odertal“, in der sich Mitte der 90er Jahre die Gegner des Schutzgebietes zusammengeschlossen haben.
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Von Juliane Sommer Die Schwedter Angler gelten von je her als größte Gegner des Nationalparks „Unteres Odertal“. Der Anglerverband mit über 10 000 Mitgliedern ist die zahlenmäßig stärkste Gruppe der „Interessengemeinschaft Unteres Odertal“, in der sich Mitte der 90er Jahre die Gegner des Schutzgebietes zusammengeschlossen haben. Kein Wunder, waren es doch die Petri-Jünger, die von den Einschränkungen des Nationalpark-Gesetzes unmittelbar und sofort betroffen waren. Seit 1995 dürfen sie nicht mehr mit ihren Autos zu den Angelplätzen fahren. Und jetzt hat die Nationalpark-Verwaltung den Entwurf einer Fischereiverordnung vorgelegt, der in dieser Woche öffentlich ausgelegt wird und im Herbst beschlossen werden soll. Für viele Angler der Region ist das Potenzial für neue Konflikte. „In der Verordnung sind räumliche und zeitliche Beschränkungen für die Angelei vorgesehen“, erläutert Nationalpark-Jurist Michael Schmidt. „Diese gelten allerdings erst ab 2011“. So wird das Angeln dann nur noch an 52 Prozent der Oder-Ufer und den vielen kleineren Gewässern innerhalb des Parkes möglich sein. Das Angelverbot geht dabei über die Totalreservatsflächen hinaus. Während in der Schutzzone 1 sowieso kein menschlicher Einfluss auf die Natur mehr genommen werden darf, ist in der Schutzzone 2 noch extensive Landwirtschaft mit Auflagen erlaubt. Gewässer, die in dieser Schutzzon liegen, dürfen jedoch auch nur noch zu 73 Prozent beangelt werden. Die Nationalparkverwaltung habe trotz der teilweise rigiden Verbote dennoch die Belange der Angler berücksichtigt, betont Schmidt. „So werden besonders beliebte Angelplätze offen gehalten, auch wenn die Belange des Natur- und Umweltschutzes etwas anderes erfordern würden.“. Das gilt zum Beispiel für den zehn Kilometer langen Stolper Bogen, einer landschaftlich besonders reizvollen und für den Naturschutz wertvollen Flusskrümmung der Oder. Dort wird auf einer Länge von anderthalb Kilometern das Angeln auch nach 2011 möglich sein. Die zeitlichen Beschränkungen gelten vor allem für die Brutzeit im Frühjahr. Dann wird das Angeln im Odertal generell verboten sein. Mit den im Odertal ansässigen Fischereiunternehmen hat die Nationalparkverwaltung einen ganz anderen Interessenausgleich gefunden. „Die Fischerei darf fortgeführt werden. Hier gibt es nur wenige räumliche Einschränkungen: In der Nähe von Horstzonen, wo Seeadler oder Kranich nisten, oder wo sich Terassenschwalbenkolonien befinden“, sagt Schmidt. Ansonsten gilt für Fischereibetriebe, dass sie sich auf nachhaltiges Wirtschaften umstellen müssen. Dazu gehört, dass sie Hegepläne aufstellen und Schutzvorrichtungen für Fischotter bauen müssen. Die Jagd auf den Kormoran, nach Angaben der Fischer eine große Bedrohung für den wirtschaftlichen Erfolg, ist im Nationalpark ohnehin verboten. Hier müssen sich die Fischer mit Netzen behelfen, die sie über die Fischteiche spannen.
Juliane Sommer
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