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Potsdam-Mittelmark: Nicht nur „Altanschließer“ sollen nachzahlen

Zweckverband „Mittelgraben“ überprüft alle nach 1990 an das Abwassernetz angeschlossenen Grundstücke

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Nuthetal/Michendorf - Weit mehr Nuthetaler und Michendorfer als bisher angenommen müssen Nachzahlungen für bereits vor Jahren erfolgte Abwasseranschlüsse fürchten. Bekannt war bislang, dass die vor 1990 an die Kanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümer – die sogenannten „Altanschließer“ – mit einer Kostenbeteiligung an den Investitionen der Nachwendezeit zu rechnen haben. Wie die PNN erfuhren, sollen nun jedoch auch die Daten aller im Verbandsgebiet nach 1990 an das Abwassernetz angeschlossenen Grundstücke überprüft werden.

Erste Bescheide vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ (WAZV) haben in Nuthetals größtem Ortsteil Bergholz-Rehbrücke bereits für Unruhe gesorgt. Ein betroffener Grundstückseigentümer hat schon widersprochen. Er zweifelt die Kalkulation an und will die Höhe der geforderten Nachzahlung auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Er hatte bereits schon einmal einen hohen vierstelligen Betrag für seinen nach 1990 erfolgten Abwasseranschluss bezahlt. Jetzt soll er noch einmal einen ähnlichen Betrag überweisen. Er verfügt allerdings über ein sehr großes Grundstück. „Für die überwiegende Mehrzahl der Grundstücke erwartet der Verband keine großen Abweichungen zwischen alter und neuer Beitragserhebung“, sagte Waltraud Lenk von der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH indes auf PNN-Nachfrage.

Zunächst sollen Anhörungsbögen zum Datenabgleich an die Grundstückseigentümer geschickt werden. Grundstücke, die vor einer Teilung oder dem Verkauf stehen, werden in der Bearbeitung vorgezogen. In Nuthetal betroffen sind Grundstücke in Bergholz-Rehbrücke, Nudow, Philippsthal und Saarmund. Für Nudow ist der WAZV „Der Teltow“ zuständig. Altanschließerfälle gibt es nur in Rehbrücke. Wie viele neue Grundstücke jetzt erfasst werden und mit welchen Nachzahlungen oder auch Erstattungen die Eigentümer zu rechnen haben, konnte Lenk noch nicht sagen. Gegenwärtig sei man noch bei der Erfassung der Daten.

Nuthetals Bürgermeisterin Ute Hustig (Linke), die erst ein halbes Jahr im Amt ist, fürchtet indes gravierende Auswirkungen. „Mit Erstaunen“ habe sie das Verfahren der flächendeckenden Prüfung der bestandskräftigen Bescheide „zur Kenntnis genommen“, sagte sie den PNN. In der nächsten Verbandsversammlung will sie eine Anfrage zu diesen Vorgängen stellen.

Vom Verband wird die Überprüfung aller angeschlossenen Grundstücke damit begründet, dass der WAZV „Mittelgraben“ per 1. Oktober 2009 erstmals über eine rechtswirksame Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS) verfügt. Eine Verjährung der Ansprüche sei nicht eingetreten, weil „die sachliche Beitragspflicht“ nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) „frühestens mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung“ entsteht. Der Grundgedanke der Gleichbehandlung zwinge die Zweckverbände, neben der Problematik der Altanschließer auch „die Beitragserhebung der vergangenen Jahre zu überprüfen“, heißt es in dem Schreiben des Verbandes.

Obwohl die alten Bescheide bestandskräftig sind, seien sie rechtswidrig, „weil sie auf einer nichtigen Satzung basieren“, wird weiter erklärt. Beitragspflichtig sei der am 1. Oktober 2009 im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Allgemein werde heute die Grundstücksgröße mit einem Veranlagungsfaktor multipliziert, der sich wieder mit dem Betrag von 3,79 Euro je Quadratmeter vervielfacht. Eine Begrenzung der Grundstückstiefe von vormals 50 Metern sei rechtlich nicht statthaft, heißt es. Der Veranlagungsfaktor richtet sich nach der zulässigen Geschosszahl auf dem Grundstück.Ute Kaupke

Ute Kaupke

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