Potsdam-Mittelmark: Nicht zum Schippen auf die Straße
Landrat zu strittigen Fragen beim Winterdienst
Stand:
Potsdam-Mittelmark - In die Diskussion um die Pflichten der Kommunen und Anlieger beim Winterdienst hat sich jetzt auch der mittelmärkische Landrat Wolfgang Blasig (SPD) eingebracht. Nach seiner Rechtsauffassung könnten Anwohner von den Gemeinden nicht per Satzung zum Schneeschippen auf die Straße geschickt werden, auch wenn es sich dabei nur um mäßig befahrene Anliegerstraßen handele. Für solche Festlegungen in gemeindlichen Satzungen fehle jede Rechtsgrundlage, sagte Blasig gestern nach einer Rücksprache mit dem Oberlandesgericht vor der Presse. Sollte den Einwohnern auf der Straße etwas passieren, könnten die Kommunen möglicherweise in Haftung genommen werden. Die Reinigungspflicht ende am Gehwegrand. Ist ein Gehweg nicht deutlich zu erkennen – zum Beispiel bei unbefestigten Straßen – könne keinerlei Reinigungspflicht festgelegt werden, erläuterte Blasig seine Rechtsauffassung. Darüber werde er auch die Bürgermeister und Amtsdirektoren informieren. Richtig wäre es, alle Straßen einer Gemeinde in verschiedene Kategorien einzuteilen und nach abgestuftem Rhythmus von einem Winterdienst räumen zu lassen. Dafür müssten dann entsprechende Anliegerbeiträge erhoben werden. In den vergangenen Wochen war in vielen Kommunen beklagt worden, dass vor allem Anwohner von kleineren Anliegerstraße ihrer Pflicht zur Schneeberäumung nicht nachkommen würden. ldg
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: