zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Nichts geht ohne Planung

Neue Regeln für die Selbstständigkeit / „Ich-AG“-Förderung nur noch bis Juni

Stand:

Beim Thema Selbstständigkeit wird gerne die „zündende Idee“ am Anfang beschworen. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Selbstständigkeit ist aber beispielsweise ein Weg, um Arbeitslosigkeit zu umgehen oder sich aus ihr hinauszumanövrieren.

So erging es auch Katrin Knäusel aus München. Die 30-jährige Historikerin war nach zwei befristeten Anstellungen als Lektorin arbeitslos. Währenddessen übernahm sie zwei Projekte, die ihr auf einmal eine neue Perspektive eröffneten. „Die eigenständige Arbeit hat mir gefallen“, erzählt sie. „Dann hab ich mir gedacht, na, jetzt probierst'' es mal mit der Selbstständigkeit.“ Mehrere Monate beobachtete sie das Angebot von Lektoren auf dem Markt, besuchte Existenzgründerseminare, feilte an ihrem Geschäftskonzept und erstellte eine Finanzplanung.

„Nur wer sich genau überlegt, wie und womit er sein Unternehmen gründen will, hat eine reelle Chance auf Erfolg“, sagt Manuela Gogsch, Existenzberaterin bei der Industrie- und Handelskammer Dresden. Wichtige Fragestellungen sind: Wie groß ist die Nachfrage nach meinem Produkt, meiner Dienstleistung? Was unterscheidet mein Angebot von dem der Mitbewerber? „Der Unternehmer muss Mut, Organisationstalent, Durchsetzungsvermögen und die Bereitschaft zum Verzicht mitbringen“, betont Gogsch. Neben der Beschäftigung mit der Geschäftsidee stellt sich die Frage nach dem Startkapital.

In dieser Hinsicht ändert sich in diesem Jahr allerdings einiges. Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bietet die Agentur für Arbeit zwei mögliche Starthilfen: das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss für die „Ich-AG“. Letzterer kann nur noch bis Ende Juni angemeldet werden. Die Zukunft des Überbrückungsgeldes ist noch unklar, wie Gründungsberater Andreas Lutz aus München sagt.

Beim Überbrückungsgeld erhält der Existenzgründer sechs Monate lang einen Betrag in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich eines pauschalisierten Sozialversicherungsbetrags. Der Zuschuss zur Ich-AG läuft maximal drei Jahre und beträgt im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten 360 und im dritten 240 Euro. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder zusätzlich Geld für Investitionen benötigt, kann sich bei den Industrie- und Handelskammern oder Förderinstituten wie der KfW Mittelstandsbank über Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen, sagt IHK-Expertin Manuela Gogsch.

Bei der Finanzplanung ist wichtig, genug Geld für Marketingtätigkeiten einzurechnen, rät Tobias Kafurke, Unternehmensberater aus Celle. Ein häufiger Fehler sei, dass die Gründer nicht bedenken, dass es Monate dauern kann, bis nach erbrachter Leistung das erste Geld kommt. Schließlich gilt eine Überlegung der Rechtsform. Wer als Einzelunternehmer auftritt, muss sich erkundigen, ob er ein Gewerbe anzumelden hat. „Dann müssen Gewerbesteuern abgeführt werden, und es besteht eine Bilanzierungspflicht“, erläutert Lutz. Zu den Pflichten jedes Unternehmers gehört die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach Ablauf eines Kalendermonats. Gründer mit geringem Gesamtumsatz können sich davon befreien lassen. Ob das sinnvoll ist, müsse im Einzelfall abgewogen werden, sagt Andreas Lutz. dpa/PNN

Im Internet:

www.ueberbrueckungsgeld.de

www.nexxt-boersen.org

www.unternehmerinfo.de

www.ihk.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })