Hintergrund zum Karlsruher Urteil: Noch weitere Bescheide verschickt
Auch nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils hat der Zweckverband „Der Teltow“ weiter rechtswidrige Bescheide für Anschlussbeiträge verschickt. Das kritisiert die „Klägergemeinschaft der Anschlussbeitragsschuldner in Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow“.
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Auch nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils hat der Zweckverband „Der Teltow“ weiter rechtswidrige Bescheide für Anschlussbeiträge verschickt. Das kritisiert die „Klägergemeinschaft der Anschlussbeitragsschuldner in Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow“. „Damit wurden etliche Bescheide teilweise aus dem Jahr 1995 wieder aufgehoben“, so Sprecherin Ruth Barthels. Die Klägergemeinschaft weist Betroffene darauf hin, dass sie Widerspruch einlegen und die Beiträge nicht bezahlen sollten. Die Vollstreckung hatte der Verbandsvorsteher wie berichtet ausgesetzt, sodass kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden müsse. Die Information in den Bescheiden, dass die Beitragssatzung vom April 2014 rechtmäßig sei, ist laut Barthels falsch. „Die ersten Klagen sind vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erst jetzt anhängig.“ Von der Gemeinde Stahnsdorf sei ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht eingeleitet worden.
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