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Potsdam-Mittelmark: Nun doch Windräder bei Glindow

Gericht weist Klage der Stadt Werder zurück

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Werder · Glindow - Die Klage der Stadt Werder gegen den Bau von vier Windrädern auf der Glindower Platte ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgewiesen worden. Damit sei in zweiter Instanz ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abgeändert worden, teilte das Oberverwaltungsgericht gestern mit.

Nach Auffassung des 11. Senats ist der Windradbau auf der Glindower Platte einem Flächennutzungsplan zufolge zulässig. Dies hatten die Potsdamer Richter im Juni 2005 in ihrer Entscheidung anders bewertet (PNN berichteten). Die Firma Enersys werde nun ihre Vorbereitungen für den Bau der vier Windräder fortsetzen, teilte deren Geschäftsstellenleiter Jürgen Socher gestern den PNN auf Anfrage mit. Werders Bürgermeister Werner Große (CDU) will die neue Situation erst nach einem gründlichen Studium des schriftlichen Urteils kommentieren.

Mit dem neuesten Richterspruch wird möglicherweise der Schlussstrich unter einem jahrelangen Streit zwischen der Stadt Werder und der Firma Enersys gezogen. Ursprünglich hatte das Amt für Immissionsschutz die vier Windräder bereits genehmigt. Aufgestellt werden sollen sie in der Nähe eines einzelnen Windrads, das bereits seit Jahren in Betrieb ist. Gegen die Genehmigung des Amtes für Immissionsschutz hatte die Stadt Werder geklagt. Nach Ansicht der Stadtverordneten würden die Windräder nicht in die Kulturlandschaft Havelobst passen, die in den kommenden Jahren unter anderem durch einen Obstbau-Panoramaweg viele Touristen anlocken soll. Diese Pläne seien viel älter als das Windpark-Projekt, hieß es.

Am 11. Dezember 2003 hatten die Werderaner Stadtverordneten mehrheitlich einen Vergleichsvorschlag der Firma Enersys zurückgewiesen. Nach PNN-Informationen hatte Enersys der Stadt 23 000 Euro geboten, wenn sie in dem langwierigen Streit einlenkt. Dafür hätte die Stadt beim Verwaltungsgericht ihre Klage gegen das Amt für Immissionsschutz, dass die Windkraftanlagen genehmigt hatte, zurück ziehen müssen. Gleichzeitig hätte sie der Firma Enersys das bis dahin verwehrte Leitungsrecht erteilen müssen.

Nach der Absage der Stadtverordneten drohte Enersys mit einer Schadensersatzklage. Im Februar 2004 verfügte das Amtsgericht Potsdam dann, dass die Stadt Werder das Verlegen von Leitungen für den Windpark auf der Glindower Platte gestatten muss. Das Gericht verurteilte die Stadt zum Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Verlegung des Windpark-Kabels für einen Euro pro Meter, insgesamt 2300 Euro. ldg/pnn/dpa

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