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Potsdam-Mittelmark: Nur ein Elternteil soll zahlen Stahnsdorfer will Kitabeiträge ändern

Stahnsdorf - Entlastung für Alleinerziehende: Sind die Eltern geschieden und lebt das Kind bei der Mutter, wird nur noch ihr Einkommen zur Errechnung der Kitagebühr herangezogen. Das des Vaters, der möglicherweise viel mehr verdient und damit die Kosten in die Höhe treibt, soll nicht mehr berücksichtigt werden.

Von Eva Schmid

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Stahnsdorf - Entlastung für Alleinerziehende: Sind die Eltern geschieden und lebt das Kind bei der Mutter, wird nur noch ihr Einkommen zur Errechnung der Kitagebühr herangezogen. Das des Vaters, der möglicherweise viel mehr verdient und damit die Kosten in die Höhe treibt, soll nicht mehr berücksichtigt werden. Die CDU hat den Vorschlag am Donnerstagabend den Gemeindevertretern vorgelegt, mit knapper Mehrheit wurde dem zugestimmt. Die Änderung soll ab Januar 2015 gelten.

Bisher wurde in Stahnsdorf das Einkommen des Ex-Partners in voller Höhe herangezogen, heißt es in dem CDU-Antrag. Dabei wurde aber nicht berücksichtigt, ob der Ex-Partner überhaupt zahlte. „Diese Verwaltungspraxis steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Alleinerziehenden“, kritisierte CDU-Fraktionschef Daniel Mühlner. Dass Stahnsdorf mit der Neuregelung weniger Geld in der Kasse habe, könne die Gemeinde verkraften, immerhin helfe man damit den zum Teil Schwächsten der Gesellschaft.

Anlass für die jetzt beschlossene Neuregelung war der Fall einer alleinerziehenden Mutter, die sich vor zwei Jahren verzweifelt an das Rathaus wandte. Der Vater ihres Kindes verdiente überdurchschnittlich gut. Durch das hohe Einkommen ihres Ex-Mannes musste sie den Höchstsatz für die Betreuung ihres Kindes bezahlen. Kurz danach hatte die CDU wie berichtet auf eine Änderung in der Kita-Satzung gedrungen, die damals jedoch noch von den Gemeindevertretern abgelehnt wurde.

Auch heute noch stößt der Vorstoß der CDU auf Kritik: „Die Kitakosten gehören nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr zu den Unterhalts-, sondern zu den Mehrkosten“, erklärte Regina Schwarz von der Fraktion Bürger für Bürger. Damit sei klar, dass sich beide Elternteile – anteilig nach ihrem Einkommen – an den Kitakosten beteiligen müssten. Das Geld für die Kita könnten zahlungsunwillige Väter oder Mütter nicht mehr mit dem Unterhalt verrechnen.

Die Regelung der CDU sei laut Schwarz ungerecht: „Obwohl Väter das Geld haben, um für ihre Kinder zu sorgen, werden sie nicht in die Verantwortung genommen.“ Das fehlende Geld in der Gemeinde würde dann womöglich auf die restlichen Gebührenzahler umgelegt, „und das wiederum belastet junge Paare“, so Schwarz.

In der langen Debatte am Donnerstagabend wurde auch kurz überlegt, ob die Eltern getrennt voneinander zur Kasse gebeten werden könnten. Das gehe laut der Fachbereichsleiterin für Soziales, Anja Knoppke, aber nicht, „sie können nur als Gesamtschuldner herangezogen werden.“ Was jedoch möglich wäre – die Idee dazu kam aus der BfB-Fraktion – sei die Veranlagung des leistungsfähigeren Elternteils. So würde der meist besser verdienende Familienvater alleine zur Kasse gebeten werden. Das lehnte die CDU-Fraktion aber ab.

Die neue Berechnung der Kitagebühren würde zudem auch vom Sozialministerium des Landes empfohlen, so CDU-Fraktionschef Daniel Mühlner. „Auch in den Nachbarkommunen Teltow und Kleinmachnow ist das gelebte Praxis“, so Mühlner. Zudem würde die neue Regelung den Alleinerziehenden nervenaufreibende Gerichtsprozesse ersparen, in denen sie darum kämpfen müssten, dass der Ex-Partner die Kitakosten mittrage. Eva Schmid

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