Kündigungsklage scheitert an Formalie: Oberlandesgericht weist Berufung der früheren Woges-Chefin Zander zurück
Stahnsdorf - Nach dem Potsdamer Landgericht hat nun auch das Brandenburgische Oberlandesgericht die Kündigung der früheren Geschäftsführerin der Stahnsdorfer Wohnungsbaugesellschaft Woges, Anja Zander, bestätigt. Der fristlose Rausschmiss liegt drei Jahre zurück, Zander hatte dagegen geklagt.
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Stahnsdorf - Nach dem Potsdamer Landgericht hat nun auch das Brandenburgische Oberlandesgericht die Kündigung der früheren Geschäftsführerin der Stahnsdorfer Wohnungsbaugesellschaft Woges, Anja Zander, bestätigt. Der fristlose Rausschmiss liegt drei Jahre zurück, Zander hatte dagegen geklagt. Das Landgericht hatte in seinem ein dreiviertel Jahr zurückliegenden Beschluss vor allem in einem Beratervertrag ein Problem gesehen, den Zander über den Aufsichtsrat hinweg mit ihrem als Rechtsanwalt tätigen Bruder geschlossen hatte.
Das Vertrauensverhältnis sei dadurch so „tiefgreifend zerstört“ worden, dass ein wichtiger Kündigungsgrund gegeben war, wie es im Urteil heißt. Zander legte dagegen Berufung ein – und scheiterte, wie die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Judith Janik, gestern auf Anfrage bestätigte. Das Gericht hat die Berufung als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen. Als Grund nannte Janik eine Formalie: Die Klage habe sich zwar als richtig gegen die kommunale Stahnsdorfer Wohnungsbaugesellschaft gerichtet, als vertretungsberechtigt sei aber fälschlicherweise der Stahnsdorfer Bürgermeister angegeben worden.
„Da es zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage keinen Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft gab, hätte sich die Klage gegen den Aufsichtsrat als Vertretungsberechtigten richten müssen“, so Janik. Inhaltlich hätten die Richter den Fall nicht mehr überprüft. Auf die Frage, ob Kündigungsgründe vorlagen, sei es nicht mehr angekommen.
Die Kündigung war seinerzeit besonders vom CDU-Ortsverband kritisiert worden, für den Zander bei der jüngsten Kommunalwahl kandidierte. Inzwischen sitzt sie für die CDU als fachkundige Bürgerin im Finanzausschuss der Gemeindevertretung.
Zander waren von der Gemeinde erhebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen worden. Das Landgericht sah zumindest einen Fall als erwiesen an. Zander hatte, wie es im damaligen Urteil hieß, als Woges-Chefin mit ihrem als Anwalt tätigen Bruder einen Dauerberatungsvertrag abgeschlossen, ohne sich vom Aufsichtsrat die Genehmigung einzuholen. Als sie darauf hingewiesen wurde, dass dabei Wertgrenzen überschritten wurden, über die sie allein entscheiden durfte, schloss sie einen neuen Vertrag mit dem Bruder – dessen Folgekosten allerdings erneut über der Wertgrenze lagen.
Das Landgericht sprach vom naheliegenden Verdacht, dass Zander und ihr Bruder zum Nachteil der Woges zusammenwirkten. Vorsatz müsse in einem solchen Fall gar nicht nachgewiesen werden, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Die Gemeinde hatte in ihren Schriftsätzen weitere massive Pflichtverletzung geltend gemacht.
Die Woges hat mit millionenschweren Schulden und einem enormen Investitionsstau zu kämpfen. Die Verwaltung der 700 Woges-Wohnungen wurde im vergangenen Jahr von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Teltow WGT übernommen – in der Hoffnung, die Lage etwas zu entspannen. Henry Klix
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