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NEUE REGELUNGEN FÜR FREIZEITKAPITÄNE: Ohne Bootsführerschein mit 12 km/h zwischen Potsdam und Havelberg

Für die Gewässer der Unteren-Havel-Wasserstraße zwischen Potsdam und Havelberg wurde zu Beginn dieser Saison eine neue Regelung eingeführt. Auf dieser Strecke – einschließlich der angrenzenden Seengebiete – können jetzt Sportmotorboote mit einer Länge von bis zu 15 Metern und einer Höchstgeschwindigkeit von 12 Stundenkilometern ohne speziellen Bootsführerschein gesteuert werden.

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Für die Gewässer der Unteren-Havel-Wasserstraße zwischen Potsdam und Havelberg wurde zu Beginn dieser Saison eine neue Regelung eingeführt. Auf dieser Strecke – einschließlich der angrenzenden Seengebiete – können jetzt Sportmotorboote mit einer Länge von bis zu 15 Metern und einer Höchstgeschwindigkeit von 12 Stundenkilometern ohne speziellen Bootsführerschein gesteuert werden. Vorgeschrieben ist nur eine mehrstündige Unterweisung durch den entsprechenden Vermieter für Sportboote oder Hausboote.

In Brandenburg ist diese Regelung nicht neu. Sie galt bereits in anderen Regionen auf 350 Kilometern Schifffahrtslinie. Jetzt kommen noch einmal 120 Kilometer hinzu. Nach den Erfahrungen der Wasserschutzpolizei ist es dadurch bisher nicht vermehrt zu Unfällen gekommen. Ausgenommen von der neuen Regelung sei jedoch vorerst der Abschnitt zwischen Ketzin und Brandenburg (Havel), hieß es gestern seitens der Wasserschutzpolizei. Der Grund dafür sei, dass es dort sehr starken Berufsschiffsverkehr gebe. PNN

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