Potsdam-Mittelmark: Personalausweis mit Fingerabdruck
Teltow - Die Stadtverwaltung Teltow weist darauf hin, dass ab dem 1. November bei der Ausweisbeantragung für Minderjährige bis zum 16.
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Teltow - Die Stadtverwaltung Teltow weist darauf hin, dass ab dem 1. November bei der Ausweisbeantragung für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr der Erziehungsberechtigte in seiner Vollmacht schriftlich zu erklären hat, ob die Fingerabdrücke des Kindes erfasst und in dessen Personalausweis gespeichert werden sollen. Sollte diese Erklärung nicht vorliegen, muss das Einwohnermeldeamt den Antrag ablehnen.
Eine entsprechende Vollmacht kann auf der städtischen Webseite www.teltow.de unter dem Menüpunkt „Virtuelles Rathaus/Formulare“ abgerufen und ausgedruckt werden. rt
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