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Potsdam-Mittelmark: Pfändung in Niemegk war rechtens

Niemegk - Das Konto der Stadt Niemegk darf gepfändet werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Stadt gegen die Pfändung ihres Kontos zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

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Niemegk - Das Konto der Stadt Niemegk darf gepfändet werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Stadt gegen die Pfändung ihres Kontos zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Beschluss sei rechtskräftig. Die Stadt könne sich nach Ansicht des 9. Senats nicht darauf berufen, haushaltsmäßig nicht in der Lage zu sein, einen Rückzahlungsanspruch zu befriedigen.

Niemegk hatte im Jahr 2000 für ein Grundstück einen Abwasseranschlussbescheid über mehrere Hunderttausend Euro erlassen. Das sich darauf befindende Logistikunternehmen zahlte, erhob aber zugleich Klage gegen den Bescheid. Das Unternehmen war vor Gericht erfolgreich, so dass Niemegk den einst gezahlten Erschließungsbeitrag von 640 000 Euro inklusive Zinsen erstatten muss. Da die Stadt die Rückzahlung verweigerte, pfändete das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschluss vom 20. Februar deren Konto.

Dagegen ging die Stadt mit einer Beschwerde beim OVG vor, die jetzt abgewiesen wurde. Laut OVG-Beschluss ist die Stadt nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung verpflichtet, „jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen“. Das gelte auch für die Rückzahlung von Geldbeträgen, mit denen Bürger Forderungen aus später aufgehobenen Abgabebescheiden beglichen hätten. Abgabebescheide seien Kraft des Gesetzes sofort vollziehbar, hieß es weiter. Gemeinden müssten sich auf Rückerstattungen einstellen. ddp

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