Potsdam-Mittelmark: Polizei holt Zeugin zum Termin Posträuberprozess wird am 18. Februar fortgesetzt
Potsdam-Mittelmark - Zum vierten Mal wartete die 2. Große Strafkammer des Landgerichts am Montag vergebens auf eine Zeugin, die unbedingt gehört werden soll, ehe ein Urteil gesprochen wird.
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Potsdam-Mittelmark - Zum vierten Mal wartete die 2. Große Strafkammer des Landgerichts am Montag vergebens auf eine Zeugin, die unbedingt gehört werden soll, ehe ein Urteil gesprochen wird. Es handelt sich um die ehemalige Lebensgefährtin von Kai H. (39), der sich seit Ende vorigen Jahres wegen schweren Raubes vor Justitia verantworten muss (PNN berichteten). Der gebürtige Thüringer hat bereits zu Prozessbeginn die Überfälle mit einer Schreckschusspistole auf sechs mittelmärkische Postfilialen zwischen September 2011 und Juni 2012 in Potsdam-Mittelmark gestanden, bei denen er rund 45 000 Euro erbeutet hatte, und entschuldigte sich bei seinen überwiegend traumatisierten Opfern.
Kaum nachvollziehbar, wieso die ebenfalls im Thüringischen wohnende Zeugin der ordnungsgemäßen Ladung des Gerichts bislang fernblieb. Ein erstes unentschuldigtes Fehlen tolerierte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann noch. Danach folgten Beschlüsse der Kammer über Ordnungsgeld beziehungsweise Ordnungshaft, falls das Geld von der alleinerziehenden Mutter nicht bezahlt werden kann. Am 23. Januar ordnete das Gericht darüber hinaus die polizeiliche Vorführung der Hartz-IV-Empfängerin zum nächsten Prozesstag am 4. Februar an. Erschrocken bat diese per Fax, ihr die Peinlichkeit zu ersparen, von Uniformierten zu Hause abgeholt zu werden. Sie versicherte, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Doch auch gestern warteten Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger umsonst auf die Frau. Dabei hatte sie noch am Morgen telefonisch angekündigt, umgehend loszufahren. „Ich habe ihr geglaubt, dass sie heute erscheint und die Vorführung durch die Polizei außer Kraft gesetzt“, erklärte Kammervorsitzender Tiemann. Nun sei er um eine Erfahrung reicher. Am nächsten Prozesstag, dem 18. Februar, wird die Polizei rechtzeitig an der Tür der Zeugin klingeln und sie ins Potsdamer Justizzentrum begleiten. Zudem hat sie 300 Euro Ordnungsgeld zu begleichen. Kann sie das nicht, werden vier Tage hinter Gittern fällig. Und die Arbeitslose muss die Kosten tragen, die durch ihr unentschuldigtes Fernbleiben entstanden sind.
Der am gestrigen Verhandlungstag verlesene Strafregisterauszug des Angeklagten weist 13 Eintragungen auf, vor allem wegen serienmäßig begangener Diebstähle, aber auch wegen unbefugten Waffen- und Drogenbesitzes, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Wohnungseinbruchs. Mehrere zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen wurden widerrufen. Auch langjährige Aufenthalte im Gefängnis konnten die kriminelle Karriere von Kai K. nicht stoppen. Die erreichte offenbar ihren Höhepunkt mit dem Berauben von Postfilialen in Plötzin, Borkheide, Brück, Beelitz, Kloster Lehnin und Fichtenwalde, die er gleich zweimal heimgesucht haben soll. Hoga
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