zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Polizist schoss Einbrecher in den Rücken Berufungskammer milderte Urteil ab

Kleinmachnow – Ein Freispruch wurde es nicht, wie von Ralf N.* (33) erhofft.

Stand:

Kleinmachnow – Ein Freispruch wurde es nicht, wie von Ralf N.* (33) erhofft. Aber die Berufungskammer milderte das Urteil gegen den Polizeibeamten der Wache Teltow wegen Körperverletzung im Amt gestern deutlich ab. Sie erkannte auf fahrlässige Körperverletzung, verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die erste Instanz hatte Ralf N. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem sollte er dem von ihm Verletzten – einem Serieneinbrecher – Schmerzensgeld zahlen.

Auch die Staatsanwaltschaft war gegen diese Sanktion in Berufung gegangen. Sie forderte eine härtere Bestrafung des Polizeikommissars. In der gestrigen Verhandlung plädierte der Vertreter der Anklage auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 1200 Euro Geldauflage.

Das Amtsgericht sah es während seiner Verhandlung im Februar als erwiesen an, dass Ralf N. in der Nacht des 29. Dezember 2007 den Polen Thomasz B. niedergeschossen hatte, ohne sich in einer Notwehrsituation zu befinden. An jenem Wintertag waren Ralf N. und seine Kollegin einem Einbrecher auf der Spur, der bereits drei Einfamilienhäusern in Kleinmachnow ungebetene Besuche abgestattet hatte. Stets war er entwischt. Als von einem Hauseigentümer um 21.24 Uhr ein vierter Einbruch gemeldet wurde, der Eindringling noch vor Ort sein sollte, war die Streifenwagen-Besatzung nur Sekunden später am Tatort. Um 21.28 Uhr ging bei der Leitstelle folgender Funkspruch ein: „Täter wurde gestellt. Rettungswagen wird benötigt.“ Zu jener Zeit lag der mehrfach vorbestrafte, zudem mit Haftbefehl gesuchte Thomasz B. (35) verletzt am Boden.

Er habe das erste Mal von der Schusswaffe Gebrauch gemacht und hoffe, es sei auch das letzte Mal gewesen, bekundete der Angeklagte. Was passiert sei, tue ihm leid. Doch der Einbrecher sei auf sein mehrmaliges Rufen nicht stehengeblieben, habe ihn stattdessen mit einem Brecheisen bedroht. „Ich hatte Todesangst“, versicherte Ralf N. Da habe er die Dienstwaffe eingesetzt, auf die Beine gezielt, wie er es gelernt habe. Der Schuss traf Thomas B. allerdings in den unteren Rückenbereich, trat in der Leistengegend wieder aus. Nerven wurden verletzt. Er musste notoperiert werden. Noch heute leidet der Mann an Sensibilitätsstörungen des linken Beines.

Thomas B. – kahlköpfig, tätowiert und mit der Figur eines Türstehers – trat auch in der Berufungsverhandlung als Nebenkläger auf. Er wurde in Handschellen vorgeführt. Derzeit sitzt er in Haft, wartet auf seine Abschiebung nach Polen. Er habe den Polizeibeamten, der ihm irgendetwas zurief, keineswegs mit einem Brecheisen bedroht, versicherte er. Als ihm klar war, dass er entdeckt wurde, habe er sein Heil in der Flucht über den Grundstückszaun gesucht, das Einbruchswerkzeug weggeworfen. Plötzlich habe er einen Schmerz verspürt, sei dann zu Boden gefallen.

„Der Angeklagte hat irrtümlich angenommen, dass er angegriffen werden sollte. Da hat er geschossen. Somit kann er lediglich wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden“, begründete der Kammervorsitzende die Entscheidung zugunsten des Polizisten, der nach dem Vorfall in den Innendienst versetzt wurde. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })