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Das Asylbewerberheim nach der Tat. In einem der Zimmer wurde eine Matratze angesteckt, in einem anderen ein Vorhang. Die Feuerwehr verhinderte damals, dass es zu größeren Sachschäden kam.

© Andreas Klaer

Brandstiftung in Beelitz: Prozess wird überraschend verlängert

Einem 30-Jährigen wird vorgeworfen, ein geplantes Asylbewerberheim in Beelitz angezündet zu haben. Eigentlich sollte das Urteil schon gefällt worden sein, nun werden aber noch zwei weitere Zeugen gehört.

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Potsdam/Beelitz - Der mutmaßliche Brandstifter von Beelitz-Heilstätten, Björn K., muss noch etwas auf sein Gerichtsurteil warten: In dem Verfahren, das am Dienstag begonnen hat und am Donnerstag fortgesetzt wurde, sind überraschend zwei weitere Prozesstage angesetzt worden. Auf Antrag der Verteidigung soll am 29. April ein Polizei-Vernehmer zu widersprüchlichen Zeugenaussagen gehört werden. Ein Urteil soll voraussichtlich am 6. Mai verkündet werden.

Björn K. ist angeklagt, in der Silvesternacht 2012/13 ein unbewohntes Erntehelferlager in Beelitz-Heilstätten angesteckt zu haben, das zu einem Asylbewerberheim umgebaut werden sollte. Eine Zeugin hat gesehen, wie er in ein unverriegeltes Fenster des Gebäudes eingestiegen war. Kurz danach, so sagte sie aus, habe das Gebäude gebrannt. Außerdem hat die Kriminaltechnik einen Fußabdruck analysiert, der auf einer Bettmatratze unter dem Einstiegsfenster gefunden wurde. Schuhgröße und Marke stimmen mit dem Sportschuh des mutmaßlichen Täters überein, zweifelsfrei belegen lässt sich die Identität des Abdrucks aber nicht.

Unliebsame Zeugen mundtot gemacht?

Schwierigkeiten machten den Ermittlern auch die widersprüchlichen Zeugenaussagen. Es handelt sich bei den Zeugen überwiegend um die Teilnehmer einer privaten Silvesterparty in der Nähe des Heims, zu der auch Björn K. eingeladen war. Einige deckten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei den polizeilichen Vernehmungen mit Falschaussagen die Brandstiftung. Es wurden fünf Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung eingeleitet, auch gegen die Freundin von Björn K. Eines der Verfahren wurde mit einer Verurteilung abgeschlossen, es läuft allerdings ein Berufungsverfahren. Alle fünf Zeugen verweigern die Aussage vor dem Potsdamer Amtsgericht, um sich nicht selbst zu belasten.

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, der Björn K. verteidigt, warf der Staatsanwaltschaft am 9. April vor, unliebsame Zeugen mundtot gemacht zu haben. „Sämtlichen Partygästen, die die belastende Aussage nicht bestätigen, wird Strafvereitelung vorgeworfen. So kann die Staatsanwaltschaft jeden unliebsamen Zeugen aus einem Verfahren ausschließen.“ Staatsanwalt Günter Handke widersprach: Die Verfahren seien nicht aus taktischen Gründen eingeleitet worden. Zeugen hätten ermittelten Tatsachen widersprochen oder Dinge nicht mehr gewusst, die jeder in Erinnerung behalte, „zum Beispiel, dass der Angeklagte nach der Tat verändert erschien“. Zudem seien durchaus nicht alle Zeugen wegen Strafvereitelung angeklagt worden.

Rechtsanwalt Hildebrandt regte noch an, nicht über eine vollendete, sondern eine versuchte Brandstiftung zu verhandeln. Die Beschädigungen hätten die schnelle Nutzung als Asylbewerberheim schließlich nicht verhindert. Richterin Constanze Rammoser-Bode erwiderte, dass sie der Anregung „nicht nachkommen wollen würde“. Über ein anderes Strafmaß hätte man allerdings reden müssen, wenn das Haus bewohnt gewesen wäre.

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