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Aus dem GERICHTSSAAL: Randale auf der Wache

Betrunkener wollte Freund „befreien“ / Dritte Bewährungsstrafe

Stand:

Werder – Sein Freund war beim Baumblütenfest 2006 vorläufig festgenommen worden, weil er die Fäuste schwang. Das wurmte Ronald R.* (26), der keine Lust verspürte, alleine weiterzutrinken. Aufgebracht klopfte der arbeitslose Koch an die Tür der Werderaner Polizeiwache, verlangte die Herausgabe seines Kumpels. Doch die wurde ihm verweigert.

Da rastete der Mann mit dem ellenlangen Vorstrafenregister (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Nötigung, versuchte räuberische Erpressung, Volksverhetzung) aus. Jetzt erhielt er die Quittung: Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und – Ronald R. wurde am 25. März zudem mit knapp zwei Promille auf seinem Fahrrad gestoppt – wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.

„Ich habe gefragt, was ist denn nun mit meinem Kumpel, kriegte aber keine Antwort. Da habe ich auf englisch gesagt, alle Polizisten sind Bastarde“, so der Angeklagte. Unversehens habe er sich auf dem Boden wiedergefunden, seien ihm Handschellen angelegt worden. „Allerdings kann ich mich nicht erinnern, nach den Beamten geschlagen zu haben. Ich hätte einfach nach Hause gehen sollen. Dann würde ich heute nicht hier sitzen“, konstatierte Ronald R. reumütig.

„Der Herr erschien mit einer Weinflasche auf der Wache und verlangte, dass wir seinen Freund rausrücken“, erinnerte sich ein als Zeuge geladener Beamter. „Wir erklärten ihm, dies sei nicht möglich.“ Statt friedlich von dannen zu ziehen, habe sich der Betrunkene (2,34 Promille) vor der Tür postiert, so etwaigen Besuchern den Weg versperrt. „Wir erteilten ihm einen Platzverweis, dem er allerdings nicht nachkam. Er weigerte sich auch, uns seine Personalien zu geben. Plötzlich begann er wild um sich zu schlagen. Da legten wir ihm Handfesseln an. Kurz danach kam die Beleidigung“, erzählte der Beamte. Im Gewahrsam sei der Schluckspecht dann aber wieder friedlich gewesen.

Die Bewährungshelferin des Serientäters kann sich über ihren Klienten nicht beklagen. „Wir kennen uns seit 1999. Ronald kommt immer von sich aus, wenn er etwas angestellt hat. Allerdings scheint er nicht zu begreifen, dass auch er sich an die Gesetze halten muss.“ Zwei laufende Bewährungen mit insgesamt zwei Jahren und drei Monaten angedrohter Freiheitsstrafe schweben wie ein Damoklesschwert über ihm.

Es gab aber einmal eine Zeit im Leben des jungen Mannes, in der es aufwärts zu gehen schien, so die Bewährungshelferin. Da arbeitete Ronald R. in einer renommierten Kleinmachnower Gaststätte, kreierte sogar ein eigenes Gericht, das er auch kochen durfte. Dann wurde ihm gekündigt. Es dauerte nicht lange, da wurde er wieder straffällig.

Inzwischen ist Ronald R. aus dem Brandenburgischen weggezogen. Er lebt jetzt bei seinem Vater in einem kleinen Dorf in Sachsen-Anhalt, ist guten Mutes, dort bald Arbeit zu finden. „Nur deshalb bekommen Sie eine allerletzte Chance, sich zu bewähren“, betonte die Staatsanwältin. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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