Von Gabriele Hohenstein: Räuber muss über fünf Jahre in Haft
Überfall in Geltow: Landgericht bezog ein Urteil wegen schweren Diebstahls in die verhängte Strafe ein
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Schwielowsee – „Die DNA ist Ihr Verhängnis“, stellte der Kammervorsitzende fest. „Das war so bei der Zigarettenkippe, die Sie beim Einbruch in den Kyritzer Drogeriemarkt auf den Fußboden geworfen haben. Und das war auch so bei den Spuren auf der Luftdruckpistole, die eindeutig Ihnen zugeordnet werden konnten.“ Mit der Pistole soll Christian S. (27) am Morgen des 15. September 2008 einen Angestellten des Spielcasinos in der Geltower Hauffstraße bedroht haben. Er soll Geld verlangt und dem Mann angekündigt haben, ihn zu töten, falls er seiner Forderung nicht nachkäme. Sein bislang unbekannter Komplize habe den Spielhallen-Angestellten, der sich nach Kräften gegen die Angreifer wehrte, mit einem Messer traktiert. (PNN berichteten.)
Gestern wurde Christian S. vom Landgericht wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. In diese Sanktion bezog die Kammer eine Entscheidung des Amtsgerichts Neuruppin vom vorigen Jahr ein. Hier musste sich der Hartz-IV-Empfänger wegen besonders schweren Diebstahls in einen Schlecker-Markt in Kyritz verantworten, wo er und ein Komplize Waren im Gesamtwert von rund 6000 Euro entwendeten. Christian S. leugnete die Tat. Doch die DNA-Spur auf einer Zigarette, die er damals im Laden geraucht und achtlos fallengelassen hatte, überführte ihn.
Während des Ermittlungsverfahrens hatte der Potsdamer auch den Überfall auf das Spielcasino in Geltow bestritten. Vor Gericht schwieg er eisern. Nach Ansicht der Kammer sprachen die Indizien jedoch zweifelsfrei gegen den Stammgast der Spielothek. „Hätten Sie ein Geständnis abgelegt, hätten Sie sich zwei Jahre gespart“, erklärte der Vorsitzende.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten hatte die Polizei die bei dem Überfall verwendete Pistole und eine Sturmmaske, wie sie die Täter trugen, sichergestellt. Das Video der Casino-Überwachungskamera – vor Gericht gestern nach mehreren technischen Pannen abgespielt – zeigt Christian S. am Tattag als letzten Gast. Diesmal kam er ohne seinen ständigen Begleiter– einen Kampfhund-Mischling. Während des Überfalls ist kurz eine Gestalt zu sehen, die ebenso gekleidet ist wie der Angeklagte an diesem Tag.
„Der Tathergang hat sich im Wesentlichen so bestätigt, wie in der Anklage dargelegt“, betonte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. „Meiner Ansicht nach war der Angeklagte einer der zwei Maskierten, die den Spielhallen-Angestellten auf brutale Weise überrumpelten. Die Täter haben offensichtlich gewartet, bis sich der Angestellte an der Tür befand. Dann drangen sie ins Innere der Spielhalle ein, hielten dem Mann die Pistole an den Hals, stachen mit einem Messer auf ihn ein.“ Das Opfer habe Verletzungen im Gesicht, an den Händen und am Oberkörper erlitten. Es sei noch heute „psychisch beeindruckt“, leide unter Kopfschmerzen und Ohrgeräuschen. Ihr Antrag: sechs Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für den „notorischen Spieler“ Christian S., der ständig unter Geldnot gelitten und keinerlei Reue gezeigt habe.
Die Staatsanwältin müsse wohl eine andere Verhandlung besucht haben als er, entgegnete einer der beiden Verteidiger. Auf bloße Vermutungen und schwache Indizien könne man kein Urteil gründen. Er forderte Freispruch für Christian R. Doch der muss bis zur Rechtskraft des Urteils zurück ins Untersuchungs-Gefängnis. Das Gericht hielt den Haftbefehl vom 28. Mai 2010 aufrecht.
Gabriele Hohenstein
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