Aus dem GERICHTSSAAL: Raubkopien bei Ebay verkauft
Bewährungsstrafe für 56-jährigen Teltower
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Teltow – Das Verlesen der Anklageschrift dauerte geraume Zeit. Penibel genau listete die Staatsanwältin alle 46 Fälle auf, die Friedrich E.* (56) zur Last gelegt werden. Der Teltower soll im vorigen Jahr bei Ebay Raubkopien von BMW-Navigations- CDs zum Stückpreis zwischen 31 und 72 Euro als Originale angeboten und einen Erlös von rund 2500 Euro erzielt haben. Wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Verstoßes gegen das Urhebergesetz wurde er jetzt vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt.
„ Ich habe mir im Internet lediglich die Software heruntergeladen. Ich dachte, es wäre nur verboten, Original-CDs zu kopieren“, erklärte Friedrich E. „Inzwischen bin ich eines Besseren belehrt worden.“ Als Grund für sein Handeln nannte der Arbeitslose seine prekäre finanzielle Situation. Der gelernte Maurer hatte sich 1997 selbstständig gemacht, erkrankte dann schwer, musste seinen Beruf aufgeben. Als er vor einiger Zeit heiratete, fielen die Hartz IV-Bezüge weg, da die Ehefrau recht gut verdient. Doch für zwei Personen sei ihr Salär zu gering, schätzte der Angeklagte ein. „Ich brauche ständig Medikamente. Die Zuzahlung dafür ist heftig. Außerdem wollte ich mir auch mal ein paar Sachen leisten, vernünftige Klamotten und so.“
„Haben Sie sich keine Gedanken darüber gemacht, dass Sie durch Ihr Handeln eine Vielzahl von Menschen schädigen?“, fragte die Vertreterin der Anklage. Friedrich E. schüttelte den Kopf. Außerdem habe er den Käufern, die reklamierten, weil die CD nicht funktionierte, umgehend ihr Geld zurück überwiesen, betonte er. Und das war rund die Hälfte.
„Manche haben ihr Geld aber erst bekommen, nachdem sie mit der Polizei drohten“, warf Amtsrichter Wolfgang Peters ein. Friedrich E. bestritt dies, wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, gewerbsmäßig betrogen zu haben. „Ich wusste wirklich nicht, dass ich etwas Illegales gemacht habe. Als die Kriminalpolizei vor meiner Tür stand, bin ich aus allen Wolken gefallen“, versicherte er. „Hören Sie doch mit der Rumeierei auf“, grollte die Staatsanwältin. „Schon Anfang 2007 schrieben Ihnen die Geschädigten, dass Sie Raubkopien von Ihnen erhalten hätten.“ Der Verteidiger bat, seinen Mandanten kurz unter vier Augen sprechen zu dürfen. Danach erklärte er, Friedrich E. habe vor Aufregung alles vergessen, was er vor der Verhandlung mit ihm beredet habe. Sein Mandant zeige sich „vollumfänglich geständig“.
Die Staatsanwältin plädierte auf eine dreijährige Bewährungszeit. Das Gericht fand zweieinhalb Jahre ausreichend. Binnen einer Frist von sechs Monaten muss Friedrich E. 100 Stunden unentgeltlich arbeiten. (*Name geändert.) Hoga
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