Potsdam-Mittelmark: Rausschmiss möglich
Hat Teltows Bauamt nicht die Wahrheit gesagt?
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Teltow - Personelle Konsequenzen könnte es in Teltows Stadtverwaltung geben, falls sich herausstellt, dass eine Information des Bauamtes nicht der Wahrheit entspricht. Das jedenfalls erklärte Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten am Mittwoch, nachdem ihn CDU-Fraktionschef Erhard Wigand mit Aussagen seines Amtes konfrontiert hatte, die sich nach nun vorliegenden Erkenntnissen als unwahr herausstellten. Anlass sind mehrere Bauten an der Max-Sabersky-Allee, die nahe am Kolonnenweg stehen. Nicht nur die landschaftliche Beeinträchtigung kritisieren nun viele Bürger sondern sie befürchten zudem, dass der Kolonnenweg immer mehr verbaut werden könnte.
Deshalb wollte die Bürgerinitiative „Wir in Seehof“ (BiWiS) in der Einwohnerfragestunde der Mai-Sitzung wissen, wer für diese Gebäude die Baugenehmigung erteilt habe. Nach Rücksprache Schmidts mit dem Bauamt erhielt die BiWiS eine schriftliche Antwort. Darin steht: „Die Genehmigungen wurden von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erteilt“. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass die Stadt, die um Stellungnahme gebeten wurde, ihr „Einverständnis nicht erteilte, da sie die Rechtsvorschriften als verletzt ansah“. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde habe daraufhin von seinem Recht Gebrauch gemacht, das Einvernehmen der Stadt zu ersetzen und die Baugenehmigung erteilt. Das treffe beispielsweise auf Bauten in zweiter Reihe zu. Dagegen habe die Stadt aber im Fall der Max-Sabersky-Allee 4a und 4b verhindern können, dass die Häuser zu nah am Kolonnenweg errichtet wurden, heißt es in dem Antwortschreiben des Bürgermeisters.
Eine Nachfrage des Teltower Stadtverordneten und Kreistagsabgeordneten Eberhard Adenstedt (Grüne/CDU), der gemeinsam mit dem BiWiS-Vorsitzenden Richard Martin die Unterlagen bei der Kreisbaubehörde in Belzig einsah, ergab: die Stadt hat zu allen fraglichen Bauvorhaben ihr Einverständnis gegeben. Unterschrieben wurden alle Papiere vom Bauamtsleiter und dem Bürgermeister. Bestätigt wird das auch durch ein Schreiben von Landrat Lothar Koch, der der BiWiS auf deren Anfrage mitteilte, dass für die betreffenden Wohnhäuser zwischen August 2004 und Februar 2006 die Baugenehmigungen erteilt wurden.
„Für die Bebauung der damaligen Flurstücke 14/1 und 14/2 mit Wohnhäusern lag ein positiver Vorbescheid vor.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Es wurde seitens der Stadt Teltow und bei der planungsrechtlichen Beurteilung durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark eingeschätzt, dass diese Voraussetzungen (Planungsrecht nach § 34 Baugesetzbuch) ... zulässig sind. Die Verhältnisse vor Ort ließen diese Beurteilung zu.“
Schmidt selbst berief sich noch in der Stadtverordnetensitzung am Mittwoch auf eine Zuarbeit aus seinem Fachamt, das Grundlage seines Antwortschreibens an die BiWiS gewesen sei. Nach wie vor ist Schmidt jedoch überzeugt, dass sich der von CDU-Fraktionschef Wigand geschilderte Sachverhalt als Irrtum erweist. „Ich hoffe, dass sich das alles so nicht bewahrheitet", will Schmidt den Vorgang nun im eigenen Hause überprüfen. KiG
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