Potsdam-Mittelmark: RECHT IN KÜRZE
Das im Berliner Schulgesetz festgelegte Rauchverbot auf dem Schulgelände lässt keine Ausnahmen für rauchende Lehrer zu. Dies entschied laut Rechtsschutzversicherer D.
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Das im Berliner Schulgesetz festgelegte Rauchverbot auf dem Schulgelände lässt keine Ausnahmen für rauchende Lehrer zu. Dies entschied laut Rechtsschutzversicherer D.A.S. das Oberverwaltungsgericht Berlin. Ein Grundschullehrer hatte auf Einrichtung eines Raucherzimmers geklagt. Das Gericht erinnerte an die Vorbildwirkung eines Lehrers und wies die Klage ab (Az. OVG 4 B 29.10). Seit 2007 gibt es mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens eine rechtliche Grundlage, die im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel und in bundeseigenen Gebäuden das Rauchen verbietet.
Anlässlich des Oktoberfestes ab 22. September zeigt das Münchner Amtsgericht viel Verständnis für angetrunkene Wiesn-Besucher. Gemäß einem Urteil des bayerischen Gerichts müssen Kraftfahrer ihre Fahrweise an betrunkene Fußgänger anpassen, berichten Arag-Experten. Zu entscheiden hatten die Richter einen Fall, in dem eine Autofahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Autofahrerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Die Frau habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (Az.: 331 C 22085/07).
Seit 2006 dürfen Kosten für die Kinderbetreuung bei der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist dieser Betrag gedeckelt, auf zwei Drittel der Kosten beziehungsweise maximal 4 000 Euro pro Jahr. Gegner dieser Regelung befürchteten, dass diese Begrenzung nicht mit dem sogenannten objektiven Nettoprinzip vereinbar und somit verfassungsrechtlich nicht einwandfrei sei. Jetzt kam der Bundesfinanzhof (Az.: III R 67/09) zu dem Schluss, dass die begrenzte Absetzbarkeit durchaus verfassungskonform ist. Durch das Zusammenspiel mit dem Steuerfreibetrag werde das Existenzminimum nicht angegriffen. Somit bleibt es bei der 4 000-Euro-Grenze. PNN
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